@hamaide
Bedenkt bei der neuen bzw. ergänzten BV vor allem:
Nachtschichtbetrieb bedeutet i.d.R. vollkontinuierlich. Das kann Probleme aufwerfen, da die AN bei 40h/Woche durch die Pausen effektiv bereits im Zweischichtbetrieb länger als 16h arbeiten, mindestens 17h. Da passen dann natürlich nicht noch einmal 8,5h in den Tag rein, der hat nur 24h.
Mögliche Lösungen: Bezahlte Pausen, Teilzeitarbeiter in der Nachtschicht, erweiterung der Frühschicht auf den Samstag, etc.
Bei nur 35h/Woche das Gegenteil: hier kommen "nur" 22,5h am Tag zusammen, wie wird die Lücke gefüllt?
Mögliche Lösungen: AN mit längerer Arbeitszeit, längere Pausen, verkürzte Nachtschicht am Freitag, etc.
Weitere Frage: WER soll denn diese Nachtschicht machen? Neueinstellungen? Versetzungen? etc.
Wenn bei 35h-Woche vereinbart wird, das die Freitags-Nachtschicht ganz oder alle zwei Wochen ausfällt: VORSICHT: Diese AN haben weniger als 5 AT/ Woche, das bedeutet normalerweise auch WENIGER URLAUB, WENIGER TAGE LOHNFORTZAHLUNG, etc.
Wenn der Samstag zur Regelarbeitszeit wird: 6-Tage Woche mit MEHR URLAUB, etc.
Mögliche Lösung: Vereinbarung, das die Freitagsnachtschicht/ Samstag z.B. über ein Gleitzeitmodell gegengerechnet wird, etc.
In welchem Schichtrythmus wird gewechselt, wie wird der laut ArbZG vorgeschriebene "Ausgleich für Nachtarbeit" geregelt, usw. usw.
Das habt ihr zu regeln! Wenn für Euch ein TV gilt ist ein Teil dieser Fragen möglicherweise bereits geklärt, falls nicht: Viel Spaß!