Einführung Nachtschicht
Hallo zusammen, Wir haben eien BV über Arbeitszeit. Die BV regelt u.a. die Schichtarbeit in 2 Abteilungen und 2 Schichten. Jetzt möchte der AG in eine diese Abteilungen die Nachtschicht einführen. Die MA sind einverstanden. meine Frage: soll die geltende BV gekündigt und eine neue ausgehandelt werden, oder können wir das mit eine regelungsabsprache regeln, oder was können wir überhaupt tun? Vielen Dank im voraus schöne Grüße Hmaidide
Community-Antworten (4)
24.06.2010 um 10:07 Uhr
Hallo hamaidide, es gibt mehrere Möglichkeiten.
- Änderungskündigung, schnellste und Einfache Art
- Neue BV
- Kommt auf die BV an § ?? wird mit Zustimmung beider Parteien geändert.
Gruß Tulpe
24.06.2010 um 10:28 Uhr
hmaidide, "was können wir überhaupt tun ?"
das hört sich schon extrem hilflos an.......
ich schlage vor, ihr handelt eine neue BV aus, die die bestehende BV ergänzt
wenn der AG Nachtschicht einführen will und die Mitarbeiter einverstanden sind gibt es eigentlich doch keine Probleme regelt eben im Rahmen eurer Mitbestimmung das Ganze so, wie es euch am besten erscheint
am besten zusätzlich noch eine BV , in der ihr ein arbeitnehmerfreundliches , den Grundsätzen der arbeitsmedizinischen Erkenntnissen entsprechendes Dienstplanmodell vereinbart
das Problem der Schichtwechsel und ihrer Folgen ändert sich bei einem Dreischichtmodell gravierend gegenüber vorher
24.06.2010 um 12:05 Uhr
Hallo nochmal, vielen dank euch alle gruß hmaidide
24.06.2010 um 12:36 Uhr
@hamaide
Bedenkt bei der neuen bzw. ergänzten BV vor allem:
Nachtschichtbetrieb bedeutet i.d.R. vollkontinuierlich. Das kann Probleme aufwerfen, da die AN bei 40h/Woche durch die Pausen effektiv bereits im Zweischichtbetrieb länger als 16h arbeiten, mindestens 17h. Da passen dann natürlich nicht noch einmal 8,5h in den Tag rein, der hat nur 24h. Mögliche Lösungen: Bezahlte Pausen, Teilzeitarbeiter in der Nachtschicht, erweiterung der Frühschicht auf den Samstag, etc. Bei nur 35h/Woche das Gegenteil: hier kommen "nur" 22,5h am Tag zusammen, wie wird die Lücke gefüllt? Mögliche Lösungen: AN mit längerer Arbeitszeit, längere Pausen, verkürzte Nachtschicht am Freitag, etc.
Weitere Frage: WER soll denn diese Nachtschicht machen? Neueinstellungen? Versetzungen? etc.
Wenn bei 35h-Woche vereinbart wird, das die Freitags-Nachtschicht ganz oder alle zwei Wochen ausfällt: VORSICHT: Diese AN haben weniger als 5 AT/ Woche, das bedeutet normalerweise auch WENIGER URLAUB, WENIGER TAGE LOHNFORTZAHLUNG, etc. Wenn der Samstag zur Regelarbeitszeit wird: 6-Tage Woche mit MEHR URLAUB, etc. Mögliche Lösung: Vereinbarung, das die Freitagsnachtschicht/ Samstag z.B. über ein Gleitzeitmodell gegengerechnet wird, etc.
In welchem Schichtrythmus wird gewechselt, wie wird der laut ArbZG vorgeschriebene "Ausgleich für Nachtarbeit" geregelt, usw. usw.
Das habt ihr zu regeln! Wenn für Euch ein TV gilt ist ein Teil dieser Fragen möglicherweise bereits geklärt, falls nicht: Viel Spaß!
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