Hallo,

wir haben folgendes Problem in unserer Firma (keine Tarifverträge):

Am 14.05.2010 und am 04.06.2010 war unser Betrieb auf Grund eines "Brückentages" geschlossen. Jedem AN wurde jeweils an beiden Tagen 1 Tag Urlaub vom Jahresurlaub abgezogen (keine BV).
Nun hatten wir jedoch "Langzeitkranke", die während des gesamten Zeitraumes krank geschrieben waren (teilweise Leute die sogar operiert wurden, also keine Simulanten).
Diesen Leuten wurde auch der Urlaub abgezogen. Nach Rückfrage meinerseits, erhielt ich den Verweis auf folgendes Gerichtsurteil: http://lexetius.com/2004,917
Der Anwalt der Firma schrieb folgendes dazu:
"(…) „Die BAG-Entscheidung v. 28.01.2004 erscheint auf den ersten Blick schwer verständlich, ist in ihrer Begründung jedoch konsequent und gut nachvollziehbar, da bin ich ganz Ihrer Ansicht. Ihre Handhabung, Krankheitstage, die auf einen Tag der angeordneten Betriebsferien fallen, nicht mehr gutzuschreiben, sondern als genommen anzusehen, dürfte im Einklang mit der BAG-Entscheidung stehen. Zu Recht hatten Sie bereits § 9 BUrlG angesprochen. Grundsätzlich dürfte an sich auch bei Betriebsferien nichts anderes gelten, (…). Im Lichte der BAG Entscheidung ist dies offenbar aber doch anders zu sehen. Wenn der betroffene AN in dem BAG-Fall eine Verrechnung der ausgefallenen Arbeitszeit mit seinem Stundenguthaben hinnehmen muss, so das BAG, kann dies umgekehrt also nur so zu verstehen sein, dass der AG dann auch einen Urlaubstag als genommen behandeln darf. Zumindest ist die Begründung des BAG einleuchtend, da der Grund für den Arbeitsausfall gerade nicht die Arbeitsunfähigkeit ist, sondern der der angeordneten Betriebruhe."


Was sollen wir tun? Müssen wir nun vor Gericht ziehen? Die Geschäftsleitung beharrt auf dieses Gerichtsurteil.
Was meint Ihr? Ich wäre für möglichst viele Stimmen dankbar!