Folgende aktuelle Problematik tut sich bei uns auf.
Am kommenden Freitag, den 06.05. hat die Geschäftsleitung einen Brückentag veranschlagt.
Das heißt, der gesamte Betrieb incl. Verwaltung ruht an diesem Tag.
Jetzt hat die GL aber aufdiktiert, daß im Vetrieb an diesem Tag eine Person Telefonate entgegennimmt.
Davon abgesehen, daß diese Aufgabe an einer bestimmten Person hängenbleibt, ist die Frage, wie die rechtliche Situation überhaupt aussieht. Diese Mitarbeiterin wäre am Freitag ja ganz alleine in der Verwaltung. Wie sieht es aus, sollte tatsächlich mal etwas passieren??
Kann man eine Mitarbeiterin überhaupt zu so einem Dienst „verdonnern“??
Bitte helft!