Erstellt am 03.05.2005 um 11:10 Uhr von Rollie
Ob die GL die ganze Firma in Urlaub schicken kann, mag auch von einem Vorhandensein eines Betriebsrats abhängen (Mitbestimmung).
Das eine Firma an einem gewöhnlichen Arbeitstag erreichbar sein sollte, sollte eigentlich selbstverständlich sein, der Donnerstag dürfte nicht überall Feiertag sein und Kunden etc. wären vermutlich schon etwas irritiert, eine Firma 2 Tage nicht erreichen zu können, daher ist das Ansinnen der GL sicher plausibel.
Warum soll man eine Mitarbeiterin nicht zu einem Dienst verdonnern können ? Schließlich soll sie ja nur ihrer vereinbarten Arbeitspflicht nachkommen.
Das es nun jemand bestimmten trifft, mag Pech sein. bei uns ist beispielsweise am 26.05. noch ein Brückenfeiertag, da könnte beispielsweise abgewechselt werden.
Da der AG den vielen Wünschen gleichermaßen gerecht werden soll (einen Brückentag einlegen zu können), bietet sich ja das Schließen der Firma an.
Natürlich könnte der betroffenen Mitarbeiterin etwas passieren. Das könnte ihr aber zu Hause auch; es soll durchaus ledige Mitarbeiter geben, daher wäre das Risiko ggf. dort genauso.
Wenn man beim AG reklamiert, wird er womöglich das Problem dahingehend lösen, und zur not noch einen 2. Mitarbeiter arbeiten lassen. Ob man dem damit allerdings einen Gefallen getan hat, bleibt fraglich.
Erstellt am 03.05.2005 um 11:14 Uhr von N.D.
Existiert ein BR, dann sollten Brückentage Bestand einer BV Urlaub sein. Dann müss die GF für Arbeit an diesen Tagen einen ganz normalen Antrag auf Arbeitszeitveränderungen beim BR stellen. So wird es bei uns praktiziert. Ohne BV zu diesem Thema handelt es sich leider um einen normalen Arbeitstag.