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Bei Krankheit melden?

H
Hanne
Jan 2018 bearbeitet

Hallo... Ich wurde heute von einer Person aus der GL angesprochen.. Eine unserer Kollegen ist seit längere Zeit krank.. Sie bekommt seit ca 4 Wochen Geld von der Krankenkasse. Meldet sich seit der Zeit überhaupt nicht mehr in der Firma. Ihr Sohn wurde (Lehrling bei uns) 2x angesprochen , er möchte ihr ausrichten sie möchte sich doch mal melden.. hat es aber nicht getan... Mir wurde gesagt von der Person aus der GL .... sie wäre verpflichtet sich zu melden.. Ist man verpflichtet sich in der Firma zu melden obwohl man Geld von der Krankenkasse bekommt? Zwecks Personalplanung u.s.w. Hoffe jemand kann mir konkret helfen bevor die GL offiziel auf den BR zukommt...damit wir nicht wie dumm dastehen. Danke für Eure Hilfe...

Grüße Hanne

1.09203

Community-Antworten (3)

R
ridgeback

22.06.2010 um 20:43 Uhr

Hanne, auch nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraumes nach § 3 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitnehmer die Pflicht, den Arbeitgeber über die Fortdauer der Erkrankung zu informieren und Nachweise hierfür vorzulegen. Konkrete Fristen sind hierfür im Gesetz nicht vorgesehen. Arbeitsvertraglich kann vorgesehen werden, dass dies ebenfalls unverzüglich bzw. innerhalb von drei Tagen erfolgen muss. Verstößt der Arbeitnehmer trotz Abmahnung gegen die Mitteilungs- und Nachweispflicht, kann dies die verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.

LAG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 24.04.1996 - 3 Sa 449/95

H
Hanne

22.06.2010 um 22:37 Uhr

Hallo ridgeback..

Dankeschön, habe ich gefunden

R
ridgeback

22.06.2010 um 22:56 Uhr

Hanne, gerne.

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