ich suche und suche werde aber nicht fündig. Könnt ihr mir weiterhelfen. Gibt es eine gesetzliche Regelung die besagt um wie viel Uhr man sich krank zu melden hat wenn man nicht zur Arbeit kommt.
Folgender Fall: Betriebsratskollegin war beim Zahnarzt bekommt drei Zähne gezogen, will aber am nächsten Morgen arbeiten gehen. Sie bekommt heftige Schmerzen morgens um 5 Uhr, nimmt ein starkes Schmerzmittel und schläft daraufhin ein. Wird 10 Minuten nach 7 Uhr wach, um sieben beginnt ihre Schicht und ruft gleich an um sich für diesen Tag krank zu melden weil sie noch mal zum Dok will wegen der Schmerzen.
Als sie wieder zum Dienst kommt, gibt es ein böses Gespräch mit Heimleiter der behauptet es wäre gesetzliche Pflicht um 6 Uhr 30 bei der Schichtleitung anzurufen um sich krank zu melden.Ich habe noch nichts gefunden das diese Aussage bestätigen oder wiederlegen würde. Habt ihr eine Idee, wir denken es geht nicht ums zu spät anrufen sondern darum, dass sie BRM ist man ihr eine reinwürgen will.
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