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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gibt es eine gesetzliche Vorgabe um wieviel Uhr man sich krank melden muss?

B
Biggy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen ich suche und suche werde aber nicht fündig. Könnt ihr mir weiterhelfen. Gibt es eine gesetzliche Regelung die besagt um wie viel Uhr man sich krank zu melden hat wenn man nicht zur Arbeit kommt. Folgender Fall: Betriebsratskollegin war beim Zahnarzt bekommt drei Zähne gezogen, will aber am nächsten Morgen arbeiten gehen. Sie bekommt heftige Schmerzen morgens um 5 Uhr, nimmt ein starkes Schmerzmittel und schläft daraufhin ein. Wird 10 Minuten nach 7 Uhr wach, um sieben beginnt ihre Schicht und ruft gleich an um sich für diesen Tag krank zu melden weil sie noch mal zum Dok will wegen der Schmerzen. Als sie wieder zum Dienst kommt, gibt es ein böses Gespräch mit Heimleiter der behauptet es wäre gesetzliche Pflicht um 6 Uhr 30 bei der Schichtleitung anzurufen um sich krank zu melden.Ich habe noch nichts gefunden das diese Aussage bestätigen oder wiederlegen würde. Habt ihr eine Idee, wir denken es geht nicht ums zu spät anrufen sondern darum, dass sie BRM ist man ihr eine reinwürgen will.

16.06005

Community-Antworten (5)

M
Mona-Lisa

29.08.2008 um 10:06 Uhr

@Biggy, das EntgFG § 5: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen."

Die Kollegin hat sich vollkommen korrekt verhalten!

Aber den Heimleiter würde ich mal fragen, wo seine Weisheit denn geschrieben steht, diese Antwort wird er dir schuldig bleiben müssen! Diese von ihm proglamierte "gesetzliche Pflicht" ist wohl nur auf seinem Mist gewachsen!

A
Alessio

29.08.2008 um 12:08 Uhr

Hallo Biggy,

falls ihr einer "ARBEITSORDNUNG" habt, meistens darin auch geregelt.

mfg Alessio

B
BRatmaxe

29.08.2008 um 14:13 Uhr

Mona hat recht...

Hier noch die Definition zum entscheidenden Wörtchen "unverzüglich" Bedeutet "ohne schuldhafte verzögerung" also so schnell wie möglich. Und wenn man halt verschläft ist es nicht früher möglich.

Unser Abmahnungsgeiler Personaler hat es mittlerweile auch kapiert. Ihm wurde es vom Arbeitsgericht erklärt... ;-)

B
Biggy

29.08.2008 um 22:08 Uhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen vielen Dank für eure Hilfe. Ich werde am Montag mit meiner BRK ein Gespräch mit unserem Chef führen führen und ihn darauf hinweisen dass er es unterlassen soll BR kolleginnen falsch zu beschuldigen. Schönes Wochenende

P
paula

30.08.2008 um 17:04 Uhr

BRatmaxe

"Und wenn man halt verschläft ist es nicht früher möglich." Wenn man sich keinen Wecker stellt wäre es aber doch ein SCHULDHAFTES Verhalten... aber wer will das einem AN schon nachweisen ;-)

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