Gibt es eine gesetzliche Vorgabe um wieviel Uhr man sich krank melden muss?
Hallo Kolleginnen und Kollegen ich suche und suche werde aber nicht fündig. Könnt ihr mir weiterhelfen. Gibt es eine gesetzliche Regelung die besagt um wie viel Uhr man sich krank zu melden hat wenn man nicht zur Arbeit kommt. Folgender Fall: Betriebsratskollegin war beim Zahnarzt bekommt drei Zähne gezogen, will aber am nächsten Morgen arbeiten gehen. Sie bekommt heftige Schmerzen morgens um 5 Uhr, nimmt ein starkes Schmerzmittel und schläft daraufhin ein. Wird 10 Minuten nach 7 Uhr wach, um sieben beginnt ihre Schicht und ruft gleich an um sich für diesen Tag krank zu melden weil sie noch mal zum Dok will wegen der Schmerzen. Als sie wieder zum Dienst kommt, gibt es ein böses Gespräch mit Heimleiter der behauptet es wäre gesetzliche Pflicht um 6 Uhr 30 bei der Schichtleitung anzurufen um sich krank zu melden.Ich habe noch nichts gefunden das diese Aussage bestätigen oder wiederlegen würde. Habt ihr eine Idee, wir denken es geht nicht ums zu spät anrufen sondern darum, dass sie BRM ist man ihr eine reinwürgen will.
Community-Antworten (5)
29.08.2008 um 10:06 Uhr
@Biggy, das EntgFG § 5: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen."
Die Kollegin hat sich vollkommen korrekt verhalten!
Aber den Heimleiter würde ich mal fragen, wo seine Weisheit denn geschrieben steht, diese Antwort wird er dir schuldig bleiben müssen! Diese von ihm proglamierte "gesetzliche Pflicht" ist wohl nur auf seinem Mist gewachsen!
29.08.2008 um 12:08 Uhr
Hallo Biggy,
falls ihr einer "ARBEITSORDNUNG" habt, meistens darin auch geregelt.
mfg Alessio
29.08.2008 um 14:13 Uhr
Mona hat recht...
Hier noch die Definition zum entscheidenden Wörtchen "unverzüglich" Bedeutet "ohne schuldhafte verzögerung" also so schnell wie möglich. Und wenn man halt verschläft ist es nicht früher möglich.
Unser Abmahnungsgeiler Personaler hat es mittlerweile auch kapiert. Ihm wurde es vom Arbeitsgericht erklärt... ;-)
29.08.2008 um 22:08 Uhr
Liebe Kolleginnen und Kollegen vielen Dank für eure Hilfe. Ich werde am Montag mit meiner BRK ein Gespräch mit unserem Chef führen führen und ihn darauf hinweisen dass er es unterlassen soll BR kolleginnen falsch zu beschuldigen. Schönes Wochenende
30.08.2008 um 17:04 Uhr
BRatmaxe
"Und wenn man halt verschläft ist es nicht früher möglich." Wenn man sich keinen Wecker stellt wäre es aber doch ein SCHULDHAFTES Verhalten... aber wer will das einem AN schon nachweisen ;-)
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Rufbereitschaft
Guten Abend, Ein paar Fragen zur Rufbereitschaft die ich jetzt schon seit 4 Jahren so mache und mir langsam denke ist das ganze überhaupt rechtens. Bei mir sieht es so aus das ich normale Frühschich
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!
ÄlterEilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac