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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlvorstand Beisitzer der Gewerkschaft - muss sich die Gewerkschaft melden, dass sie jemanden dabei haben möchte?

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vita
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Wir haben gerade einen Wahlvorstand für die BR Wahl gewählt. Muss der Wahlvorstand sich jetzt bei der Gewerkschaft melden, damit diese evtl. einen Beisitzer zur Sitzung schicken kann, oder muss sich die Gewerkschaft melden dass sie jemanden dabei haben möchte.

Danke & Gruß vita

5.17103

Community-Antworten (3)

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Mona-Lisa

15.04.2008 um 00:05 Uhr

@vita, was hat ein Gewerkschafter im Wahlvorstand verloren?

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viita

15.04.2008 um 00:22 Uhr

@Mony-Lisa

die Frage bezieht sich auf den §16 BetrVG : jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört.

die Frage ist, muss der Wahlvorstand wenn keiner der Gewerkschaft angehört aktiv werden, oder kann er warten bis sich jemand von der Gewerkschaft meldet.

Gruß vita

P
pirat

15.04.2008 um 00:53 Uhr

@ viita .....bis sich jemand von der Gewerkschaft meldet....woher sollte die GEW von der bevorstehenden BR Wahl wissen, wenn ihr sie nicht informiert? Benutzt einfach die Erfindung des Hern Bell....um Klarheit zu erringen!

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