Erstellt am 16.07.2021 um 10:53 Uhr von Mathias8282
EDIT: *Hier stand Quatsch von mir * sry
Wenn Kurzarbeit ist, müssen die AN damit rechnen, dass die "kurzfristig" wieder auf der Arbeit erscheinen müssen. Also all zu weit sollten sie nicht wegfahren, in KA-Woche.
Erstellt am 16.07.2021 um 11:22 Uhr von celestro
"Ist die Kurzarbeit vor dem Urlaubsantrag bekannt gewesen?
Wenn ja, ist das alles rechtens, was der AG da sagt."
Wie kommst Du denn bitte auf diese absurde Idee?
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaub-und-kurzarbeit_76_513572.html
man kann auch während die KA schon läuft noch Urlaub beantragen und dann muss der AG ganz normal "zahlen". Was der AG hier macht, dürfte wohl auf Betrug hinauslaufen.
Erstellt am 16.07.2021 um 11:34 Uhr von merlin2019
Die Kurzarbeit ist in der Firma bekannt aber es war keine Kurzarbeit für den Mitarbeiter eingeplant, der jetzt den Urlaub beantragt hat.
Erstellt am 16.07.2021 um 11:44 Uhr von Mathias8282
@celestro
Du hast natürlich recht! Keine Ahnung was mir da oben quergesprungen ist.
Erstellt am 16.07.2021 um 16:51 Uhr von Celestro