Erstellt am 29.11.2007 um 19:02 Uhr von Sternburg
Diese Unterteilung in gewerbliche und angestellte Arbeitnehmer gibt es nicht mehr.
Das Einzige, was noch zu berücksichtigen ist, ist die Verteilung der Sitze auf die im Betrieb vertretenen Geschlechter entsprechend ihrem Verhältnis.