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Urlaubstage verrechnen mit Minusstunden

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BMG1974
Jul 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, Ein Mitarbeiter hat fristgemäß zum 31.08 gekündigt.Da er ca.80 Minusstunden hat möchte der AG sie verrechnen mit seinen Urlaubstage(20).Der AN würde gerne auf Gehalt verzichten und den Urlaub antreten.Ist der AN verpflichtet die Urlaubstage zu opfern? Urlaub sollte doch der Erholung dienen! Gibt es § oder Urteile über solche Fälle. Danke im Voraus

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Community-Antworten (5)

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celestro

12.07.2021 um 13:02 Uhr

https://www.dvag.de/dvag/wichtig-fuer-sie/vorsorge/minusstunden-was-darf-der-arbeitgeber-was-nicht.html

oder

https://karrierebibel.de/minusstunden/

findet man, wenn man in der bekannten Suchmaschine: "minusstunden mit urlaub verrechnen" eingibt

M
MarkusW

13.07.2021 um 12:35 Uhr

Der AG muss dem Mitarbeiter beweisen, dass die Minusstunden durch eigenes Verschulden zustande gekommen sind. Sonst verfallen Sie zugunsten des Mitarbeiters. Wenn Zeitkonten geführt werden, muss es auch eine Betriebsvereinbarung dazu geben. Dort wird das auch geregelt.

K
Kjarrigan

13.07.2021 um 12:45 Uhr

Wer wem was beweisen muss, steht gar nicht fest, weil keiner weiß wie die Minusstunden überhaupt zustande gekommen sind.

Es scheint aber laut Sachverhaltsschilderung scheinen sich AN und AG aber einig zu sein, dass die 80 Minusstunden existieren.

Es herrscht nur Uneinigkeit darüber wie diese 80 h abgebaut werden. Der AG möchte gerne das der AN keinen Urlaub nimmt sondern durcharbeitet und seine Minusstunden mit dem dann beim Ausscheiden verbleibenden Resturlaurbsanspruch verrechnet wird.

Der AN möchte gerne Urlaub haben. Frage ist halt ob der Urlaub bereits genehmigt wurde. Wenn ja kann der AN den Urlaub antreten. Am ende des AV werden dann alle Ansprüche verrechnet

  • Resturlaubstage 8falls noch welche da) in Geld abgerechnet
  • Minusstunden in Geld abgerechnet

Wenn der Urlaub noch nicht genehmigt ist, kann der AN den jetzt beantragen und der AG könnte ihn ablehnen - dann müsste man weiter sehen.

C
celestro

13.07.2021 um 14:19 Uhr

"Wenn der Urlaub noch nicht genehmigt ist, kann der AN den jetzt beantragen und der AG könnte ihn ablehnen - dann müsste man weiter sehen."

Könnte, aber darf nicht ... und das sollte der AN sehr deutlich kommunizieren.

K
Kjarrigan

13.07.2021 um 14:26 Uhr

das sieht § 7 (1) BurlG aber anders

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