Freistellung
Hallo Kollegen, wie ist das mit der bez. Freistellung? Mein Kollege, der Nachtschicht hat, kommt am Tag von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr in die BR-Sitzung. LT. Arbeitszeitgesetz müssen ja 11 Std. Ruhepause eingehalten werden. Der Kollege geht dementsprechend den Tag vorher früher nach Hause und den darauffolgenden Tag fängt er später an, damit er die 11 Std Ruhepause einhaltet. Darf er das? denn der AG zahlt das nicht. 163
Community-Antworten (1)
15.06.2010 um 06:46 Uhr
@ foxdj, BR Stunden fallen nicht unter das ArbzG...
Antwort: 154242
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