Samstagarbeit 1 MA alleine in einem Bürokomplex
Hallo, wir sind eine Firma mit ca. 70 Beschäftigten. Bei uns wurde zur Kundenbetreuung eine Hotline eingerichtet die auch am Samstag besetzt ist. Allerdings ist dann immer nur ein Mitarbeiter anwesend und in einem großen Bürokomplex ganz alleine. Meine Frage: Ist es überhaupt zulässig das ein MA (kein AT oder GF) ganz alleine arbeitet und falls nein wo finde ich hierzu einen entsprechenden Gesetztestext ?
Community-Antworten (5)
09.06.2010 um 12:37 Uhr
Meines Wissens gibt es bezüglich "Alleinarbeit" nur eine relevante Vorschrift:
§8 BGV A 1:
Gefährliche Arbeiten
(2) Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, so hat der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu sorgen.
IMHO ist Alleinarbeit nicht verboten. Die zitierte Vorschrift läßt sogar "gefährliche Arbeiten" (wozu Büroarbeit definitiv nicht zählt) als Alleinarbeit zu, wenn z.B. Notsignaleinrichtungen installiert werden. Das wäre z.B. ein Funksystem welches bei ungewöhnlichen Körperlagen (AN liegt) automatisch einen Notruf auslöst. Es reicht aber auch, z.B. regelmäßig Kontrollanrufe zu machen.
Ich als BR würde aber trotzdem die Alleinarbeit vermeiden wo möglich. Was ist wenn der Büroarbeiter einen Herzanfall erleidet? Das kann rechtlich gesehen dem AG zwar nicht angelastet werden ist für mich aber ein Grund genug wenigstens für diesen Fall entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
09.06.2010 um 21:46 Uhr
Hallo, was ist mit Lokführern, S-Bahn Führern, Taxifahrern, LKW Fahrern ? Alles Einzelarbeitsplätze!!
09.06.2010 um 21:57 Uhr
mainpower, schlechter Vergleich. Den von Dir genannten Personen kann im Notfall geholfen werden. Alleine in einem Bürokomplex, liegst Du aber Stunden und ab Freitag eventuell Tagelang.
10.06.2010 um 01:42 Uhr
@all Googlet doch mal "Alleinarbeitsplätze" ;-))))
10.06.2010 um 11:14 Uhr
@DJ Jow, gibt noch wesentlich ausführlichere Quellen als meine Antwort her, was wirklich neues habe ich aber nicht gelesen..... außer das das zu gefährliche Tätigkeiten bzgl. Alleinarbeit gesagte offenbar auch ohne gefährliche Tätigkeiten anzuwenden sei....
Zitat: Notwendigkeit der Sicherung bei Alleinarbeit Sicherung erforderlich weil: • niemand bemerkt eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall, • die erforderliche Hilfeleistung durch andere Personen ist nicht oder nur eingeschränkt gewährleistet, • bei Verlust der Mobilitäts- oder Handlungsfähigkeit der allein arbeitenden Person kann diese selbst keine Hilfe herbeirufen, wenn kein geeignetes, der Situation entsprechendes Sicherungssystem gegeben ist.
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