Hausverbot eines AN
In wie weit kann ein BR dort tätig werden?
Ein freigestellter (führer Vorstand) Mitarbeiter (bis 31.03.2025) hat von dem derzeitgen Vorstand ein Hausverbot für ein Bürokomplex unseres Unternehmens erhalten. Eine Mitarbeiterin in dem Büro fühlt sich durch den AN bedroht und bedrängt (Privat wurde Schritte eingeleitet).
Da der freigestellte Mitarbeiter (KEIN BR) manchmal ohne Grund und ohne Ankündigung in dem Bürokomplex auftritt, hat der Vorstand dieses Hausverbot ausgesprochen.
Nun hat der AN über seinen Anwalt den BR um Abhilfe gebeten. Kann und sollte der BR hier behilflich sein?
Community-Antworten (3)
03.04.2023 um 13:03 Uhr
Der "Kollege" ist freigestellt und hat ein teilweises Hausverbot bekommen. Damit habt Ihr als BR erstmal nichts zu tun. Das sollte auch der Anwalt wissen.
03.04.2023 um 13:17 Uhr
Ich wüßte nicht was der BR da tun kann. Der AG hat ja schon alles unternommen.
04.04.2023 um 10:46 Uhr
Vielen lieben Dank.
Ich sehe es genauso wie die beiden Kommentatoren. Ich wollte nur eine zweite Meinung. Danke für das schnelle Antowrten
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