Individuelles Mehrarbeitszeitkonto - ist es möglich durch eine BV die Kollegen dazu zu zwingen, dass sie diese Stunden abfeiern?
Guten Morgen @all,
wir sind ein Betrieb der Saison abhängig ist, das heist im Winter gehen bei uns die Aufträge zurück. Und der rest des Jahres sind die Auftragsbücher voll.
Für solche Zeiten haben haben wir eine BV "flexibeles Arbeitszeitkonto", das einen Spielraum von +70 bis -70 Stunden hat. Wird bei uns VHZ Konto genannt.
Alle Stunden die über +70 gehen werden mit Mehrarbeitsprozenten bezahlt. Mehr als - 70 Stunden kann nur mit Zustimmung des Betriebsrats erfolgen.
Dann haben wir noch ein MAZ Konto (Mehrarbeitszeitkonto), dieses Konto können die Kolleginnen und Kollegen nutzen um ihre Mehrarbeit dort zu Parken.
Dieses nutzen auch einige. Und andere lassen sich ihre Merharbeit auch auszahlen.
Somit haben einige Plus Stunden auf dem MAZ Konto und andere eben keine Stunden.
Nun ist es so das wir wir schon das VHZ Konto abgebaut haben, das heist sind schon bei -70 Stunden angelangt.
Wurde dann gestern von GL zu einem Gespräch geladen und dort wurde mir mitgeteilt und aufgezeigt, das sich die Situation bei uns nicht verbessert und unsere Aufträge zum gleichen Zeitraum im Vorjahr um 40% gesunken sind.
Kurzarbeit soll erst mal das letzte Mittel sein, daher kam die GL auf die Idee die jenigen zuhause zu lassen die noch Stunden auf ihrem MAZ Konto haben damit die anderen die nichts mehr auf dem VHZ und MAZ Konto haben, beschäftigt werden können. und Dies soll in einer BV festgehalten werden.
Persönlich finde ich es eine ganz gute Regelung wenn wir erst mal somit die Kurzarbeit verhindern können.
Nur, dazu komme ich jetzt zu der Frage, wie sieht das rein rechtlich aus, denn das MAZ Konto ist ja individuel eingerichtet, ist es möglich durch eine BV die Kollegen dazu zu zwingen das sie diese Stunden abfeiern.
Das die Kolleginnen und Kollegen nicht begeistert sein werden ist mir klar, aber möchte nicht das es später Klagen gibt und haben was rechtswidriges abgeschlossen.
P.S. sind nicht im AG Verband
Gruß JJ
Community-Antworten (7)
26.02.2009 um 09:04 Uhr
Ich sehe erstmal die Nutzung der Stunden von solch einem Konto als unkritisch an. Dafür sind sie doch auch irgendwann mal angedacht gewesen. Alles ist besser als Kurzarbeit oder noch üblerr, anschliessende Kündigungen. Auch bei möglicher Kurzarbeit werden diese Konten neuerdings betrachtet und nur der Tiefstand der Konten im Durchschnitt des letzten Jahres wird geschützt, den Rest müssten Deine Kollegen eh aufbummeln.
26.02.2009 um 09:28 Uhr
@ Dummbax,
"Dafür sind sie doch auch irgendwann mal angedacht gewesen."
also das MAZ Konto ist ja eine freiwililige Sache, der MA muss ja nicht die Stunden aufsparen er kann sich ja die Mehrarbeit auszahlen lassen.
Die Frage ist ja besteht die Möglichkeit, dass die Kolleginnen und Kollegen da gegen Klagen können und auch dann recht bekommen.
Denn, das wäre die große A-Karte für den BR.
26.02.2009 um 10:47 Uhr
@Justus Jonas,
wie war das in der Vergangenheit mit dem MAZ Konto, konnt der AG anweisen die Stunden abzubauen, oder gibt es eine andere regelung oder absprache.
War dieses Konto schon immer da oder wurde es mit der BV "flexibeles Arbeitszeitkonto" eingeführt?
26.02.2009 um 17:05 Uhr
Im Arbeitszeitgesetz steht eigentlich drin, dass Mehrarbeit durch Freizeit ausgeglichen werden soll und nicht durch Bezahlung selbiger Stunden. Insofern macht es schon Sinn, wenn der GA diejenigen nach Hause schickt, die Plusstunden haben auf ihrem MAZ. Der AG ist laut Arbeitszeitgesetz § 16 sogar dazu verpflichtet, den Nachweis von Mehrarbeit für die AN zu führen. Also kann ein MAZ nie freiwillig sein. Und da hat dummbax recht, für solche Sachen werden eigentlich MAZ eingerichtet, um im Fall der Fälle Leute zu Hause zu lassen. Also wird eine Klage dagegen auch keinen Erfolg haben, wenn sich der Richter an die Gesetze hält (siehe Arbeitszeitgesetz).
MfG
26.02.2009 um 17:12 Uhr
@Rapper22 Ich bin verwundert, dass im ArbZG stehen soll, dass Mehrarbeit durch Freizeit ausgeglichen werden SOLL.
26.02.2009 um 21:56 Uhr
@rapper22
das kann ja jetzt nicht dein ernst sein.
wenn doch....dann sage mir mal den § im ArbzG , wo dieses stehen soll.
Ich denke mal du verwechselt da was mit Sonn- und Feiertagsarbeit, dass für diese Tage ein Ersatzruhetag gewährleisten sein muss.
27.02.2009 um 07:42 Uhr
@Jumper
also dieses MAZ Konto war schon immer da, und es war so das die MA diese Stunden nach ihren wünschen (solange betrieblich kein Problem) abbauen konnten.
Oder sie haben sich die Stunden monatlich mal 20 oder auch mehr auszahlen lassen.
Dies war alles Mündlich verabredet, es gibt dazu keine Vereinabrung.
Nur für das VHZ Konto gibt es eine Vereinabarung.
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