Erstellt am 08.06.2010 um 10:40 Uhr von Forentroll
Nein, der AG war für diese Zeit im Annahmeverzug. Die Mitarbeiter haben ihre Arbeitskraft angeboten und der AG hat sie nicht angenommen. Er muss zahlen!
Erstellt am 08.06.2010 um 10:44 Uhr von rainerw
Der Annahmeverzug müsste sich hier aber nach § 615 BGB richten.
Erstellt am 08.06.2010 um 10:53 Uhr von DonJohnson
Und die Frage sollte gestellt werden, ob es eine BV gibt (Flex Arbeitszeit o. ä.) die das eventuell regeln könnte...
Erstellt am 08.06.2010 um 11:36 Uhr von rainerw
Desweiteren muß auch noch erwähnt werden das der AN seine Arbeitskraft ausdrücklich zur Verfügung stellen muß.
Fragt der Vorgesetzte den AN ob er denn lieber nach hause gehen möchte und er antwortet mit ja, besteht kein Annahmeverzug.
Erstellt am 08.06.2010 um 12:58 Uhr von rkoch
Und natürlich müssten die AN den Annahmeverzug individualrechtlich einklagen, was eh keiner macht, also wozu die Diskussion :-/
Erstellt am 08.06.2010 um 13:00 Uhr von Forentroll
@rkoch
Das ist ja das Problem! Wer traut sich heute dazu und zieht das durch!
@rainerw
Auch wenn das Haarspalterei ist. Jedoch mindestens bis zur Frage muss bezahlt werden....
Erstellt am 08.06.2010 um 13:17 Uhr von rainerw
@Forentroll
Finde ich gar nicht das dies Haarspalterei ist. Man stelle sich vor die Frage taucht gar nie nicht auf.........?
@rkoch
Oftmal braucht es erst gar nicht bis zur Klage kommen. Mir ist es mal gelungen dies für ein paar AN der GL gegenüber einzufordern. Drei Wochen später hatten die MA ihr Geld.
Erstellt am 08.06.2010 um 15:04 Uhr von rkoch
@rainerw
Das ist aber eher die Ausnahme als die Regel. Wenn die AG mal auf dem Dampfer sind irgendwas nicht zu bezahlen, dann sind sie i.d.R. stur. Ausnahmen kenne ich eigentlich nur wenn "mal was übersehen wurde".....
Erstellt am 08.06.2010 um 16:06 Uhr von rainerw
rkoch,
"mal was übersehen wurde".....
Ein 2. Mal würde ich wahrscheinlich so auch nicht noch mal damit durchkommen. Aber so ist halt meine Devise...... ich behaupte erst mal was un erinnere mich daran was Franz immer sagt: Schau´n mer mal.
Erstellt am 08.06.2010 um 17:30 Uhr von Lotte
rkoch,
man könnte als BR natürlich auch etwas Druck machen. Gerade in Betrieben, in denen Mehrarbeit anfällt und der BR häufiger mal WE Arbeit genehmigen soll....;-)
Immer vorausgesetzt, dass nicht alles längst durch TV/BV geregelt ist.
Ach übrigens, wenn man in langen Beiträgen das scrollen bis zum letzten Thread vermeiden will, kann man einfach den gleichen Trick anwenden wie den, den man benutzt um trotz Begrenzung zu antworten...;-)))