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Arbeitszeit

M
mondlicht
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb hat es an einer Produktionsanlage eine Störung gegeben,dadurch wurden die AN der Nachtschicht nicht benötigt und nach Hause geschickt.Für diese Nachtschicht die sie nicht gearbeitet haben bekommen sie keinen Lohn.Ist das richtig , oder muß der AG den Lohn weiter zahlen?

1.124010

Community-Antworten (10)

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Forentroll

08.06.2010 um 12:40 Uhr

Nein, der AG war für diese Zeit im Annahmeverzug. Die Mitarbeiter haben ihre Arbeitskraft angeboten und der AG hat sie nicht angenommen. Er muss zahlen!

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rainerw

08.06.2010 um 12:44 Uhr

Der Annahmeverzug müsste sich hier aber nach § 615 BGB richten.

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DonJohnson

08.06.2010 um 12:53 Uhr

Und die Frage sollte gestellt werden, ob es eine BV gibt (Flex Arbeitszeit o. ä.) die das eventuell regeln könnte...

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rainerw

08.06.2010 um 13:36 Uhr

Desweiteren muß auch noch erwähnt werden das der AN seine Arbeitskraft ausdrücklich zur Verfügung stellen muß. Fragt der Vorgesetzte den AN ob er denn lieber nach hause gehen möchte und er antwortet mit ja, besteht kein Annahmeverzug.

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rkoch

08.06.2010 um 14:58 Uhr

Und natürlich müssten die AN den Annahmeverzug individualrechtlich einklagen, was eh keiner macht, also wozu die Diskussion :-/

F
Forentroll

08.06.2010 um 15:00 Uhr

@rkoch

Das ist ja das Problem! Wer traut sich heute dazu und zieht das durch!

@rainerw Auch wenn das Haarspalterei ist. Jedoch mindestens bis zur Frage muss bezahlt werden....

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rainerw

08.06.2010 um 15:17 Uhr

@Forentroll Finde ich gar nicht das dies Haarspalterei ist. Man stelle sich vor die Frage taucht gar nie nicht auf.........?

@rkoch Oftmal braucht es erst gar nicht bis zur Klage kommen. Mir ist es mal gelungen dies für ein paar AN der GL gegenüber einzufordern. Drei Wochen später hatten die MA ihr Geld.

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rkoch

08.06.2010 um 17:04 Uhr

@rainerw

Das ist aber eher die Ausnahme als die Regel. Wenn die AG mal auf dem Dampfer sind irgendwas nicht zu bezahlen, dann sind sie i.d.R. stur. Ausnahmen kenne ich eigentlich nur wenn "mal was übersehen wurde".....

R
rainerw

08.06.2010 um 18:06 Uhr

rkoch, "mal was übersehen wurde"..... Ein 2. Mal würde ich wahrscheinlich so auch nicht noch mal damit durchkommen. Aber so ist halt meine Devise...... ich behaupte erst mal was un erinnere mich daran was Franz immer sagt: Schau´n mer mal.

L
Lotte

08.06.2010 um 19:30 Uhr

rkoch, man könnte als BR natürlich auch etwas Druck machen. Gerade in Betrieben, in denen Mehrarbeit anfällt und der BR häufiger mal WE Arbeit genehmigen soll....;-) Immer vorausgesetzt, dass nicht alles längst durch TV/BV geregelt ist.

Ach übrigens, wenn man in langen Beiträgen das scrollen bis zum letzten Thread vermeiden will, kann man einfach den gleichen Trick anwenden wie den, den man benutzt um trotz Begrenzung zu antworten...;-)))

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