Erstellt am 08.06.2010 um 08:44 Uhr von Musha
Ich weiss ja nicht wie die Verträge bei euch aussehen aber ich weiss das wenn man Tariflich nicht gebunden ist, dann ist es eine Freiwillige Leistung des AG. Freiwilligkeitsvorbehalt, das heisst grundsätzlich in der Entscheidung frei, ob und in welcher Vorraussetzung die Sonderzahlungen stattfinden.
Das hab ich mal rausgesucht:
In vielen Arbeitsverträgen finden sich daher Klauseln, wonach es sich bei diesen Zahlungen um eine freiwillige Leistung handelt, aus denen auch bei wiederholter Gewährung kein Rechtsanspruch entstehen soll. Das ist zulässig wie das BAG z. B. im Urteil vom 30.7.2008, Az.: 10 AZR 606/07, entschieden hat.
Allerdings kommt es für die Wirksamkeit der Verpflichtung, Weihnachtsgeld nur freiwillig zu zahlen, entscheidend auf die konkrete Formulierung an. Das BAG hat in dem o. g. Urteil folgende Klausel für nicht eindeutig und damit unwirksam gehalten.
Erstellt am 08.06.2010 um 08:44 Uhr von Bubie
ist möglich, wenn nicht gegen das gleichbehandlungsgesetz verstoßen wird.
schau mal hier:
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/weihnachtsgeld.htm
mfg
bubie
Erstellt am 08.06.2010 um 08:47 Uhr von rkoch
Grundsätzlich Ja.
In Deutschland gilt Vertragsfreiheit und ich kann soweit eine rechtliche Vorschrift dies nicht verbietet Verträge abmachen was und mit wem ich will.
Zwar gilt ebenso grundsätzlich der Gleichbehandlungsgrundsatz, aber der findet seine Grenzen im Vertragsrecht..... und gilt quasi nur unter ansonsten vertraglich ohnehin gleichgestellten. Sprich: Wenn z.B ein Formulararbeitsvertrag für alle AN gilt und sich die Ausdifferenzierung aus hausinternen Entlohnungsregeln ergibt, dann kann jeder AN auch auf Gleichbehandlung pochen.
Allenfalls könnte man ansonsten noch auf Sittenwidrigkeit pochen, aber das ist bei den Differenzen nicht der Fall.