Erstellt am 07.06.2010 um 20:05 Uhr von hzcarstens
Also was ein Angestellter bei euch als Gehalt bekommt steht im Tarifvertrag und AT heißt nichts anders als Ausertariflich also mehr wen er schlau ist und je schlauer, umso mehr bekommt er.Reine Verhandlungssache
Erstellt am 07.06.2010 um 20:56 Uhr von Forentroll
@hzcarstens
so einfach ist es nicht.
Entweder ist jemand nicht eingruppiert - jedoch innerhalb der Spannbreite der Entgeltgruppen.
oder
Jemand verdienst % Prozent mehr als die oberste Entgeltstufe. Eine genaue Prozentzahl gibt es nicht. Jedoch kann man von 15 bis 25 Prozent davon ausgehen. Das kann varieren je nach Gewerkschaftszugehörigkeit.
Ein AT ist jedoch nicht jemand der die höchste Entgeltstufe plus Zulage hat.
Erstellt am 08.06.2010 um 08:17 Uhr von rkoch
> Eine genaue Prozentzahl gibt es nicht.
Das wiederrum muss nicht sein. z.B. die TV IG-Metall sehen sehr wohl eine exakt benannte Zahl vor.
z.B. IG-Metall BY:
§ 1 Geltungsbereich
Der Tarifvertrag gilt:
3. Persönlich:
(II) Nicht als Arbeitnehmer i. S. dieses Vertrages gelten:
d) sonstige Arbeitnehmer, denen auf außertariflicher Grundlage ein garantiertes monatliches Entgelt zugesagt worden ist, das den Tarifsatz der Entgeltgruppe 12 (Stufe B) um 30,5 v. H. übersteigt, oder denen auf außertariflicher Grundlage ein garantiertes Jahreseinkommen zugesagt worden ist, das den zwölffachen Tarifsatz der Entgeltgruppe 12 (Stufe B) um 35 v. H. übersteigt.
Ergo: Nur AN (im Sinne des BetrVG) die ein Einkommen von mindestens 30,5% bzw. 35% über der höchsten Tarifgruppe beziehen sind im Bereich IGM BY außer Tarif.
@derneugierige
Was noch nicht gesagt wurde:
"Außer Tarif" hat neben der erwähnten Bedeutung genau genommen eine weiter Bedeutung!
"außer Tarif" heißt ja grundsätzlich nichts anderes als "persönlich ohne Tarifbindung".
Was hier bislang erwähnt wurde gilt für "Tarifgebundene AN, deren Tarifbindung Kraft Freistellungsklausel im TV gegen Zahlung von Geldmasse aufgehoben wurde"
Für AN bei denen die Tarifbindung grundsätzlich nicht gilt (weil nicht GEW-Mitglied) kann natürlich ein AT-Vertrag in jeglicher Form abgeschlossen werden. Insofern werden gelegentlich auch AT-Verträge im Niedriglohnsegment abgeschlossen.
Ist der AG selbst nicht im AG-Verband wird i.d.R. nicht von AT-Verträgen gesprochen, da hier der TV bedeutungslos ist und somit alle AN AT (oder besser OT) sind.