Nach Konfliktlgespräch musste ich den Raum zu verlassen. Darf ein leitender Angestellter so was eigentlich?
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Community-Antworten (1)
16.11.2005 um 16:31 Uhr
hallo frank, du hast es schon gesagt. meinungsfreiheit ist ein grundrecht, niedergelegt im grundgesetz art. 5. solange du nicht beleidigend oder sonstwie gegen geltendes recht verstossen hast, ist das verhalten des 'kollegen' nicht nachvollziehbar. ich würde mich in aller gebührenden form bei seinem vorgesetzten über das verhalten beschweren und eine klärendes gespräch fordern...
lg, packer
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