Änderungskündigung eines leitenden Angestellten (dann ohne Status Leitender Angestellter)- Unterstützung durch den BR?
ein leitender Angestellter hat eine Anderüngskündigung (dann ohne Status Leitender Angestellter) erhalten, die er unter Vorbehalt angenommern hat. Ist er jetzt, solange das gerichtliche Verfahren noch läuft, als leitender Angestellter zu behandeln. Er bat den BR Ihn in seiner Angelegenheit unterstützend zu Seite zu stehen.
Community-Antworten (5)
23.06.2008 um 17:03 Uhr
@BRV08 Mit der Annahme unter Vorbehalt gelten bis zur abändernden gerichtlichen Entscheidung die neuen Arbeitsbedingungen. Die Kündigung ist mit der fristgerechten Annahme des Änderungsangebotes unter Vorbehalt vom Tisch. Es geht im Prozess nunmehr nur noch um die Änderung der Arbeitsbedingungen.
23.06.2008 um 17:30 Uhr
@carrie: Mit anderen Worten: Bis das Gericht was anderes entscheidet ist er erstmal kein leitender - und damit ist der BR für ihn zuständig.
Eine Frage kommt mir aber spontan: Inwiefern zieht der § 99?
23.06.2008 um 21:42 Uhr
@Petrus Was soll der § 99 denn ziehen? :-)
23.06.2008 um 22:11 Uhr
@BRV08, noch interessant wäre .... ist er denn überhaupt ein echter nach § 5 Absatz 3 BetrVG. Oder ein Leidender?
23.06.2008 um 22:52 Uhr
Wenn der AG schlau war, hat er den Betriebsrat vorsorglich zu dieser Änderungskündigung angehört...
Es wäre nur zu dumm, wenn das Gericht feststellen sollte, dass es sich überhaupt nicht um einen "echten Leitenden" handelt und der BR nicht ordnungsgemäß angehört worden ist...
"Er bat den BR Ihn in seiner Angelegenheit unterstützend zu Seite zu stehen."
Aber selbstverständlich sollte der BR dieses tun!
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