Hallo,

ich arbeite in einem Kindergarten, der einem Verein gehört. Der ehrenamtliche Vereinsvorstand ist der Arbeitgeber, Betreiber und Besitzer dieses einen Kindergartens.
Jegliche Entscheidungen über Einstellungen und Entlassungen sowie über die Finanzen werden vom Vorstand des Vereins getroffen; das Personal hat hierbei lediglich ein Vorschlags- oder Mitspracherecht.
Auch existiert als Vorgabe des Trägervereins ein "pädagogisches Konzept", nach dem die Arbeit im Kindergarten abläuft.

Nun stehen bei uns aufgrund der Initiative einiger Mitarbeiterinnen erstmals Betriebsratswahlen an. Dabei soll ich als "stellvertretender Kindergartenleiter" sowie meine Kollegin, die "Kindergartenleiterin", vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Dieser Ausschluss basiert auf den Informationen eines Mitarbeiters einer Gewerkschaft, der sich dem Kindergartenteam als Berater für die Durchführung der Betriebsratswahl zur Verfügung gestellt hat.

Ich habe nun große Bedenken und fühle mich stark benachteiligt und ausgegrenzt, da ich mich nicht als "Leitender Angestellter" sehe und somit sehr gerne aktiv und passiv an der bevorstehenden Wahl teilnehmen möchte. Auch mache ich mir Sorgen, da ich als "Leitender Angestellter" den Betriebsrat bei Problemen mit meinem Arbeitgeber nicht in Anspruch nehmen könnte.

Den entsprechenden Paragraphen 5.3 des Betriebsverfassungsgesetzes interpretiere ich so, dass ich eben gerade KEIN "Leitender Angestellter" bin, sondern ein gewöhnlicher Angestellter wie alle meine Kolleginnen und Kollegen auch:

- Ich kann nicht selbständig oder frei über Einstellungen und Entlassungen entscheiden. Die Arbeitsverträge werden einzig und ausschließlich vom Vereinsvorstand unterschrieben, dieser berät lediglich mit mir und meiner Kollegin und hört sich unsere Vorschläge an, trifft jedoch die letztendliche Entscheidung selbst

- Ich habe keine Generalvollmacht oder Prokura inne. Ich kann über eine Handgeldkasse von ca. 200 Euro verfügen, aus der Porto und Dinge des täglichen Bedarfs bezahlt werden, für alles andere muss ich jedoch erst einen Antrag beim Vereinsvorstand stellen

- Ich nehme zwar "regelmäßig sonstige Aufgaben wahr, die für den Bestand und die Entwicklung [des Kindergartens] von Bedeutung sind", jedoch werden für deren Erfüllung keine "besonderen Erfahrungen und Kenntnisse" vorausgesetzt - rein rechtlich kann jede/r frisch von der Schule kommende Erzieher/in mit 20 Jahren meinen Posten ausüben.
Auch treffe ich definitiv keine "Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen", sondern bin in allem was ich tue an die Vorgaben des Kindergartenkonzeptes gebunden und achte lediglich darauf, dass diese vom Team umgesetzt werden.

Ich denke daher, dass einen der Begriff "Kindergartenleitung" sehr schnell falsche Schlüsse ziehen lässt - faktisch sehe ich mich als einfachen Angestellten, da jegliche Entscheidungsgewalt letztendlich beim Trägerverein liegt und dieser auch schon oft "dazwischengefunkt" und Entscheidungen getroffen oder Vorgaben gemacht hat, mit denen ich nicht einverstanden war.
Die "Kindergartenleitung" nimmt meiner Meinung nach nur die pädagogischen Leitungsaufgaben wahr und erledigt Büroarbeiten, hat jedoch letztendlich keine wie auch immer gelagerte Entscheidungsgewalt.

Der besagte Herr von der Gewerkschaft zeigt sich mir gegenüber leider weder auskunfsfreudig noch kooperativ - im Gegenteil hat er mir recht deutlich klargemacht, dass er mich nunmal als "Leitenden Angestellten" ansieht und daher eben gerade einen Betriebsrat "gegen" mich aufbauen möchte.

Ich habe mit der ganzen Angelegenheit sehr große Bauchschmerzen und kann es mir ehrlich gesagt nichtmal im schlimmsten Albtraum vorstellen, nach der Betriebsratswahl meine Kolleginnen verklagen zu müssen um meine Rechte durchzusetzen - eine andere Möglichkeit fällt mir allerdings leider auch nicht ein, solange diese auf die meiner Meinung nach falschen Informationen des Gewerkschaftsmitarbeiters vertrauen.

Wie kann/soll ich weiter vorgehen? Die Wahlvorbereitung ist bereits eingeleitet, es existiert ein Wahlvorstand, es existieren Kandidaten und eine Wählerliste, die Wahl steht in den nächsten Tagen an.
Lässt sich die Wahl irgendwie aufschieben, bis die Sachlage eindeutig geklärt ist? Oder kann man den ganzen Vorgang abbrechen und nach geklärter Sachlage nochmal neu mit der Wahlvorbereitung anfangen?
Oder bleibt mir tatsächlich nur der bittere Schritt, die Wahl (ohne mich) abzuwarten und hinterher zu klagen?

Vielen Dank für jede Hilfe, liebe Grüße
Timo