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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Als leitender Angestellter wahlberechtigt?

M
Magelang
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin Filialgeschäftsführer (also leitender Angestellter) mit 36 Mitarbeitern. Im April haben wir unsere Betriebswahlwahlen. Meine Frage: Bin ich als leitender Angestellter auch Wahlberechtigt?

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Community-Antworten (2)

W
Widder

28.03.2014 um 14:50 Uhr

Wenn du wirklich leitender bist, dann nein.. Wenn du es nur meinst, dann ja

G
gironimo

28.03.2014 um 16:20 Uhr

Allein eine leitende Aufgabe macht noch keinen leitenden Angestellten. Wer als solcher gilt - und dann nicht mehr wahlberechtigt ist - findest Du im § 5 BetrVG.

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