Als leitender Angestellter wahlberechtigt?
Ich bin Filialgeschäftsführer (also leitender Angestellter) mit 36 Mitarbeitern. Im April haben wir unsere Betriebswahlwahlen. Meine Frage: Bin ich als leitender Angestellter auch Wahlberechtigt?
Community-Antworten (2)
28.03.2014 um 14:50 Uhr
Wenn du wirklich leitender bist, dann nein.. Wenn du es nur meinst, dann ja
28.03.2014 um 16:20 Uhr
Allein eine leitende Aufgabe macht noch keinen leitenden Angestellten. Wer als solcher gilt - und dann nicht mehr wahlberechtigt ist - findest Du im § 5 BetrVG.
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