Erstellt am 05.06.2010 um 17:03 Uhr von rainerw
@homeless
Deine Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 geltend machen und ausüben.
Das heißt auch den AG darauf aufmerksam machen und sollte der sich nicht bemühen dies umgehend abzustellen ihn auf § 23 BetrVG hinweisen.
Erstellt am 05.06.2010 um 17:20 Uhr von MonaLisa
@homeless,
hast du mit den Kollegen mal gesprochen, warum sie vorher zu arbeiten beginnen? Wird auch in den Pausen durchgearbeitet?
Habt ihr den AG schon mal "mündlich", also ohne Keulenschwingen darauf angesprochen?