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Arbeitszeit

H
homeless
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Ihr ! Habe nur mal eine Frage, was kann ích als Br tun wenn in unserer Firma vor Arbeitszeitbeginn gearbeitet wird?

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Community-Antworten (2)

R
rainerw

05.06.2010 um 19:03 Uhr

@homeless Deine Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 geltend machen und ausüben. Das heißt auch den AG darauf aufmerksam machen und sollte der sich nicht bemühen dies umgehend abzustellen ihn auf § 23 BetrVG hinweisen.

M
monalisa

05.06.2010 um 19:20 Uhr

@homeless, hast du mit den Kollegen mal gesprochen, warum sie vorher zu arbeiten beginnen? Wird auch in den Pausen durchgearbeitet? Habt ihr den AG schon mal "mündlich", also ohne Keulenschwingen darauf angesprochen?

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