50% freistellung
vielen dank,
wir haben mit dem ag geredet und die freistellung fand sein ok. problem ist der abteilungleiter. ich werde so hoch geplant, so dass meine arbeitszeit, notwendige br arbeit und planmässige schichten zusammen mehr als 40 stunden die woche sind. er ist der meinung, dass er mich für die hälfte meiner geplanten stunden freistellt. die kollegen im betriebsrat sind auch alle neu und keiner weiß richtig bescheid. nach deiner auskunft pitsieben muss er mich für 20 stundenwöchentlich freistellen. diese zeit reicht meistens nicht aus, da die reisen zum gbr noch dazu kommen. dann verbleiben von meiner zu leistendenden wochenarbeitszeit noch 8 stunden. kann er mich da verplanen wie er lustig ist, obwohl ich schon längst meine pflichtwochenarbeitszeit geleistet habe? das kann man nämlich nicht lange durchhalten, aber ich vermute, dass dies auch gewollt ist. danke gruss heike
Community-Antworten (2)
05.06.2010 um 21:59 Uhr
heike was ein Abteilungsleiter über BR Arbeit und der Freistellung denkt, ist unerheblich. Auch kann er dich ein- und verplanen wie er denkt, das hindert dich nicht daran deine Betriebsratsarbeit in deiner persönlichen Arbeitszeit abzuarbeiten. Der Gesetzgeber gibt eindeutig vor, dass Betriebsratsarbeit Vorrang vor deiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit hat. Willst du notwendige Betriebsratsarbeit leisten, meldest du dich ordnungsgemäß bei deinem nächsten Vorgesetzten ab und gehst. Weist du schon einige Zeit vorher wann du eine Freistellung benötigst, solltest du dem AG schon rechtzeitig die Termine mitteilen, damit er entsprechend Planen kann.
06.06.2010 um 08:26 Uhr
Da stimme ich dem alten Heini voll und ganz zu. Unsere BR sitzungen sind das ganze ja im Vorraus geplant. Das habe ich ihm per Schreiben und Mail mitgeteilt. Für alles andere mache dir ein Standardschreiben fertig, und stelle dich nach § 39 BetrVG von der Arbeit frei.
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