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Personalversammlung keine Arbeitszeit?

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Doppelwupper
Nov 2016 bearbeitet

Jetzt kommt der Hammer, wir werden vom Vorstand unserer Stiftung zur Personalversammlung eingeladen. Wir sind ein Betriebsrat. Kein Personalrat. Heute werden die Stunden dieser gestrigen Sitzung von unseren Arbeitszeitkonten abgezogen. Begründung, es war freiwillig ( steht so nicht in der Einladung) und ist ja keine Betriebsversammlung gewesen.

Tritt paragraph 44 BetrVG in Kraft obwohl wir nicht eingeladen haben.

Welche Rechtsgrundlage kann ich anwenden

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Community-Antworten (5)

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Tanzbär

04.06.2010 um 16:13 Uhr

Wenn der Vorstand zu einer Versammlung während der Arbeitszeit einlädt, dann muss er die doch auch bezahlen. Falscher Film? Der Vorstand bestimmt doch, was in der Arbeitszeit gemacht wird, also kann er auch versammeln ... Und wenn ihr als BR zu einer Betriebsversammlung, dann auch.

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Doppelwupper

04.06.2010 um 23:00 Uhr

Naja, so ist es nicht ganz. Aufgrund der eigenart unseres Betriebs finden solche veranstaltungen immer nach Feierabend statt.

L
Lotte

05.06.2010 um 13:06 Uhr

Doppelwupper, und die Teilnahme ist freiwillig?

D
Doppelwupper

06.06.2010 um 08:20 Uhr

Naja Lotte, in der Einladung stand halt nicht drin, dass es freiwillig ist. Aber auch nicht das es Pflicht ist. Man freute sich über unser Erscheinen. Gab sogar noch einen extremst verspottenden Spruch seitens der GL in unsere Richtung. Haben uns hinterher leicht zerstritten. Sind jetzt zu allem bereit.

L
Lotte

06.06.2010 um 12:31 Uhr

Doppelwupper, Ihr könnt als BR nicht die AZ für die Kollegen einklagen, da das ja Individualrecht ist. Ihr könntet höchsten Eure nicht eingehaltenen Mitbestimmungsrechte hinsichtlich der Genehmigung der Mehrarbeit und der Verteilung der AZ beklagen. Ob das allerdings im Nachhinein Sinn macht? Kommt sicher darauf an, wie sehr Ihr zu allem bereit seid. Recht würdet Ihr wahrscheinlich/vielleicht (wer weiß das schon) nicht bekommen, vermutlich würde sich aber im Prozess herausstellen, ob es AZ war oder nicht.

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