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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeiten trotz arbeitsunfall !!

S
Speddy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ein MA hatte einen arbeitsunfall, mit dem fuß amgeknickt und dort eine absplitterung des knochen plus stauchung! Der AG hat ihn jetzt gefragt ob er einen "Schonarbeitsplatz" für die zeit einnehmen kann, bis er wieder voll einsatzfähig ist! Wohlgemerkt er geht an krücken !!!! Ma sagte natürlich nicht nein, uns "schleppt" sich jeden tag zur arbeit.

Frage Wie sieht es mit dem versicherungsschutz aus, für die zeit die er sich im werk befindet ? Und was ist mit eventuellen spätfolgen, durch nicht genügend auskurierzeiten? Muß die Firma bei der BG melden das trotz unfall und krücken der Ma arbeiten gekommen ist?

LG SPeddy

20.692014

Community-Antworten (14)

M
Mainpower

03.06.2010 um 12:24 Uhr

Hallo, der Versicherungsschutz besteht weiter. Es ist auch kein Problem wenn der MA mit Krücken in die Firma kommt und sich an einen Schreibtisch setzt und dort arbeitet. Es ist ja nicht verboten mit Krücken zu laufen sonst hätte er sie ja nicht. Wenn er zu Hause ist liegt er ja auch nicht den ganzen Tag im Bett. Ich weis wovon ich rede, hatte selbst schon Krücken. Der MA muss aber selbst entscheiden ob er arbeiten will oder nicht. Der AG kann Ihn nicht zwingen.

D
DonJohnson

03.06.2010 um 17:48 Uhr

mainpower Deine Antwort irritiert mich...

Wenn eine AUB vorliegt sehe ich das doch ein wenig anders - und dass eine solche vorliegt, davon gehe ich in dem Fall erstmal aus...

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leidender

03.06.2010 um 23:35 Uhr

was irritiert Dich denn da? Der AN entscheidet... Punkt! Entweder er nimmt das Angebot an oder nicht!

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geploeg

04.06.2010 um 10:54 Uhr

Ob eine AUB vorliegt oder nicht spielt hier doch auch keine Rolle. Diese sagt lediglich aus, dass eine voraussichtliche AU bis xx vorliegt. Wenn der AN der Meinung ist wieder arbeiten zu können ist es seine Entscheidung. Der AG hat höchstens eine SOrfaltpflicht zu erfüllen wenn er erkennt der AN ist noch nicht arbeitsfähig. Sehe es aber auch wie mainpower, mit Krücken kann man am Schreibtisch arbeiten. Ich gehe auch mit Gipsarm in die Firma, da ich einen Büroarbeitsplatz habe. Ist doch kein Problem....

W
Waschbär

04.06.2010 um 11:40 Uhr

@Speddy, Wichtig ist hierbei, das der MA an die AU umwandlung denkt ! Nict das er Krankengeld erhält UND Lohn ! Das wäre sehr unangenhem. Ausserdem muss bei einer Gesundschreibung danran denken, das die Kasse sich dieses "merkt" und es ihm bei einer Verschleppung auf die "Füsse" fallen kann. Es ist bei uns nicht üblich das Garbeitet WIRD bei bestehender AU ! Ansonsten würde es schon abgewandelte "Krank" Meldungen geben ( Eingeschränke verwendung auf Zeit)

Überlegt EUCh Gut ob, ihr das Fördert oder ob ihr den Standpunkt habt. Das es unsinn und nicht Sozialverträglich ist. IHr seit der Betriebsrat.

W
Waschbär

04.06.2010 um 11:46 Uhr

@geploeg, na hoffentlich ist es nicht der Dimenierende Arm ansondten könnte deine Arbeitsleistung nach lassen, da du volles Gehlt bekommst ist eine Kürzung wegen "Schlechtleistung" ja durch aus möglich.

Aber sag mal bei beiden Armen, da kommst du auch ? Kannst ja mit der Nase tippen !

M
Mainpower

04.06.2010 um 12:32 Uhr

Hallo, es ist schon seltsam dass Leute die immer wieder darauf hinweisen dass Krankheit kein Grund ist der BR-Sitzung fern zu bleiben jetzt gerade anders herum argumentieren. Wenn der Schriftführer mit kaputten Fuß in der BR-Sitzung protokoll schreibt ist das in Ordnung. Wenn derselbe AN in dieser Zeit am Schreibtisch sitzt und am PC arbeitet wird Ihm das abgesprochen. Das verstehe Ich nicht.

G
geploeg

04.06.2010 um 12:34 Uhr

@waschbär Nur der Form halber: Eine Gesundschreibung gibt es nicht. Daher steht auf jeder AU "voraussichtliche Dauer". Krankengeld gibt es erst ab der 6 Woche, da gibt es dann aber in der Regel auch keien AU mehr ;=)

PS: Mach Dir mal keine Sorgen über meine Arbeitsleistung mit Gipsarm......

W
Waschbär

04.06.2010 um 16:47 Uhr

@geploeg, Die AU gilt bis zum Tage X , nur der Azt kann diese aufheben. Er schreibt dich dann wieder "Gesund" bzw Arbeitsfähig. Alles andre führt dazu das Du gegen den Ärtzlichenrat Gearbeitest hast. ! Was wiederum dazu führt das die Kasse im Schadendsfall nicht Zahlt.

AU = Krank Au heisst ARBEITS Unfähig ! Also KOMPLETT !

Ich schreib es schon, das BR Amt ist ein Ehrenamt, der BRM mit AU könnte gehen, SOLLTE es aber nicht !

Ein AN nit AU sollte immer der Arbeit vernbleiben, er kann gar nicht 100ig sein e Arbeitsleistung erbringen, ANSONST ist er nicht AU und möge das dann bitte auch so dem Arzt sagen ! Der stellt dann die AU um ! Das ist wie Entlassung aus dem Krh auf eigenen Wunsch.

@mainpower, Und was ist wenn ein Arbeiter dann sagt, ey ich kann mit Kopfschmerzen kommen oder beeinträchtigung Sehen ????

Dann könntest du doch auch kommen zu deinem JOB, ein paar Tabletten und etwas mehr Konzentration dann geht das auch !

Leute ihr Zieht euch selber über den Tisch UND sorg dafür das bald überhaupt KEINEr mehr Krank ist. !

Wer meint er ist Arbeitsfähig BITTE ! Soll er sich von der AU , tennen ! Aber Krankgeschrieben, HAT hier keiner zu Arbeiten.

W
warumsie

04.06.2010 um 17:02 Uhr

waschbär warst du nicht in der Geschäftleitung der Firma und Administrator? Ich dachte immer wenn schon welche so was erwägen und fördern, dann deines gleichen???

W
Waschbär

04.06.2010 um 17:14 Uhr

@warumsie, Was hat meine Stelllung am Anfang der Trettmühle damit zu schaffen, das ich immer noch "Waschbär" bin ?

Fängt einer mit so was an ziehen die andren nach ! Irgendwann kommpt aber der Punkt wo es voll daneben geht ! Und dann möchte ich und schon gar nicht als BRM, da stehen und mir an hören müssen " Du hast es vor geturnt".....

Wo soll das enden ? Derr eine Arbeitet mit Gibs, der andre mit Schiefenrücken, der dritte mit Migräne und dann kommt der Chirog mit Zitternenden Händen und geht in den OP ! Zum zur Herzverpflanzung ???

@geploeg, um dir und deine Arbeitsleistung mache ich mr keine sorgen, die entwicklung die du aber förderst in deiner Firma und welche ausastrahlung das auf andre Firmen hat mit dem bei Geschmack das die ANs leiden. Darum mache ich mir sorgen.

Die Defenition "Gelber BR" könnte passen. ! Antwort erwarte ich nicht.......

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DonJohnson

04.06.2010 um 17:51 Uhr

es ist schon seltsam dass Leute die immer wieder darauf hinweisen dass Krankheit kein Grund ist der BR-Sitzung fern zu bleiben jetzt gerade anders herum argumentieren.

Nö, ist es nciht. Das BR Amt ist ein Ehrenamt (also quasi Freizeit) welches man ausüben darf, wenn es den Gedundungsprozess nicht negativ beeinflußt.

Bei einer AUB ist arbeiten nciht. Es sei denn, der Arzt bescheinigt, dass man ab dann und dann wieder arbeiten darf, bzw die KK wurde informiert, dass man die Arbeitstätigkeit wieder aufnimmt. Und hier liegt der Hase im Pfeffer: Wenn der Arzt das glauben würde, würde er gar nciht erst AU schreiben.... Aber das ist wieder ein anderes Thema...

I
Immie

04.06.2010 um 19:57 Uhr

@mainpower ...es ist schon seltsam dass Leute die immer wieder darauf hinweisen dass Krankheit kein Grund ist der BR-Sitzung fern zu bleiben jetzt gerade anders herum argumentieren...

Na so ist es ja nicht! Auf die Feinheiten kommt es an... ein Schriftführer, der mit seinem kaputten Fuss seinen Bürojob nicht macht, sollte auch besser keine Protokolle schreiben. Und in letzter Konsequenz geht es doch um die Geschicht des kleinen Fingers;-)

W
Waschbär

07.06.2010 um 11:45 Uhr

@Immie, wegen Feinheit bei MainPower. Das kannst du von so einen Haupt Kraft Nick nicht erwarten, es liegt in seiner Natur, das Grobe zu Erkennen und das Feine zu übergehen.... Fürs Feine, hat er die Nebenkraftstelle oder Q Controll. Er ist die Kraft, das Hirn ist wo andres.

So jedenfalls sehe ich die "Pure und unbewertete" Übersetzung vom >Main Power<.

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