Einstellung die Zweite
@Lotte, da hast du Recht also hier Teil 2.
Für den §23 wurde auch von uns ein Beschluß gefasst und dem Anwalt gegeben. Wenn Dienste ganz kurzfristig ersetzt werden müssen dann sollte meiner Meinung nach nicht nur der BR (ein Mitglied davon ist immer im Haus) sondern zuerst auch die Kollegin gefragt werden ob es ihr überhaupt möglich ist und das wird schlicht übersehen. Aussage der PDL: ihr müsst eben immer mal an den Dienstplan sehen !!
Community-Antworten (8)
03.06.2010 um 11:26 Uhr
häschen, zusätzlich zum schon genannten, sollte man der PDL mal den § 315 BGB vorhalten.
03.06.2010 um 11:31 Uhr
hier gibts ein nettes schreiben, das würde ich mal im betrieb aushängen
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/schutzbrief.pdf
03.06.2010 um 11:46 Uhr
Klar häng ich das aus aber vorher wird es kopiert, PDL entfernt innerhalb von Stunden alle Flyer ! MEIN FREI GEHÖRT MIR haben wir sieben Mal angepinnt - immer weg - dann haben wir es den Kolleginnen selbst gegeben. Wir denken schon über einen abschließbaren Kasten für sowas nach - nur das was direkt vom BR geschrieben ist, wird nicht abgenommen.
03.06.2010 um 11:53 Uhr
"abschließbarer kasten" gehört doch zur grundausstattung .......
genauso wie die betrVG-keule, mit der man von zeit zu zeit schwingen muß, und im notfall auch gezielt treffen.................
03.06.2010 um 12:46 Uhr
Moin kriegsrat...;-)) Am besten wäre eine PDL Keule, die neben den BR Aushängen angebracht wird und immer dann losgeht, wenn diese die Hand zum Aushang führt...;-)
häschen, mir scheint, Ihr habt noch viel Strecke vor Euch, seid aber auf einem guten Weg.
03.06.2010 um 13:24 Uhr
Es gab bisher nur die BR - Info - Tafeln. Ich wollte schon einen Aushang anbringen der besagt, dass nix entfernt werden darf. Wir verletzen keinen Datenschutz oder greifen jemand persönlich an.
03.06.2010 um 18:06 Uhr
Ach Lotte, wo nimmst Du nur immer die guten Ideen her. Ist doch einfacher wenn man dann nicht mehr so viel scrollen muß. Hoffentlich verlieren dann aber einiger User nicht komplett die Übersicht über das gesammte Thema. Da hat ja mein Vermutungsmodus vor der Arbeit heute morgen doch schon funktioniert (und dabei war ich doch so gääääähn). Ich denke auch, in dem Maße wie der AG die Mitbestimmungsrechte missachtet sollte dann dagegen vor gehen. Und zwar so lange bis sie begreifen das ihr nicht nur ein Kasperletheater sein, sondern der GL gleich gestellt Wegen der Infotafel würde ich gerade in eurem Fall nicht lange warten. Beschluss nach § 40 BetrVG fassen. Und dem AG einen Termin setzen und ihm mitteilen wo er das Teil aufängen zulassen hat. Und dann ist Schuss mit lustig.
@kriegsrat schön Dich auch wieder zulesen.
03.06.2010 um 19:21 Uhr
"schön Dich auch wieder zulesen."
danke, rainer...
aber war bloß ein kurzer ausrutscher, sueton-bedingt;-))
hat sich ja admin-bevormundungs-lösch-begrenzungs-technisch hier nichts verändert.........................
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