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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Keine Türken im BR; zweite Liste damit kein Türke in den BR kommt - was tun?

B
binchen
Nov 2016 bearbeitet

Hallöchen, wir haben so einige Rassisten im Betrieb und ich kann meine BR-Kollegen nicht zum Handeln bewegen. Kleine Vorgeschichte: BRWahl stehen vor der Tür, in letzter Minute zweite Liste !!Pech!! nicht zu ändern, aber der Listenv. Der zweiten Liste läuft durch die Firma und sagt: „wir haben nur eine zweite Liste gemacht das kein Türke in den BR kommt“ Mir blieb die Spucke weg . Was kann ich tun alleine; Zeugen? Will keinen ärger bibbern, alle Rückratlos. Kann ich nur hoffen das keiner die zweite L. wählt?! Danke schon mal

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Community-Antworten (7)

KC
Kater Carlo

28.03.2008 um 11:37 Uhr

Hallo Bine, mach Deine BR Kollegen doch bitte mal mit §80 BetrVG vertraut da steht zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates unter 7.

  1. die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen;

Ein Skandal was da bei Euch passiert (Gehören bei Euch vielleicht auch Bomberjacken und Springerstiefel zur Berufsbekleidung?)

Mfg

Kater Carlo

KC
Kater Carlo

28.03.2008 um 11:49 Uhr

Hallo Bine, habe ganz vergessen noch den §75 BetrVG zu zitieren.

§ 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen (1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt.

(2) 1Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern. 2Sie haben die Selbständigkeit und Eigeninitiative der Arbeitnehmer und Arbeitsgruppen zu fördern.

So jetzt wünsche ich Dir viel Erfolg mit Deinen Kollegen.

MfG

Kater Carlo

P
pirat

28.03.2008 um 11:53 Uhr

@binchen

.......das kein Türke in den BR kommt“ ...hatten wir sowas ähnliches nicht schon einmal ? wäre zu überlegen... § 104 Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer

hole dir Unterstützung durch die GEW!

B
Bienchen

28.03.2008 um 11:57 Uhr

Hallöchen Kater, ohne Zeugen sehe ich blass aus, werde meine BR Kollegen nochmal drauf ansprechen. Skandal !! Du sagst es, am liebsten würde ich mich an die Zeitung wenden.

M
Mona-Lisa

28.03.2008 um 12:01 Uhr

@binchen, lass mal die Kirche im Dorf.......... Wenn der (geistig unterbelichtete!) Kollege diesen Spruch oft und möglichst bei vielen Kollegen angebracht hat, werden die ihrerseits schon wissen, wie und wen sie im BR-Gremium sehen wollen!

KC
Kater Carlo

28.03.2008 um 12:23 Uhr

@ Mona-Lisa Das haben sich 1933 sicher auch einige gedacht und dann ging das fürchterlich schief. Man sollte meinen, daß wir in einer aufgeklärten demokratischen Gesellschaft leben und sich sowas nicht wiederholen kann. Angesichts der letzten Landtags und Kommunalwahlergebnisse und stark aufkeimender Fremdenfeindlichkeit bin ich mir leider nicht mehr so sicher. Ich sage nur: Wehret den Anfängen.

MfG Kater Carlo

D
DonJohnson

28.03.2008 um 15:18 Uhr

ich denke nicht, dass man die "Kirche im Dorf " lassen sollte. Rassismus ist ein Problem, welches zu bekämpfen gilt. Auch hierfür steht der 104er BetrVG. Lese den mal durch, dann weißt du wie du dich zu verhalten hast, oder ihr als Gremium. Zeugen für die Aussage zu finden sollte nciht so scher sein, oder? Du weißt ja anscheinend wem er das gesagt hat, also hin zu dem Kollegen und ihn drauf aufmerksam machen, dass sollte er das nciht bestätigen, auch er sich strafbar macht und diskriminiert. Also würde dann auch für ihn der 104 gelten! Macht ihm das in aller Deutlichkeit klar, und dann raus mit dem Mitarbeiter - Rassismus ist micht nichts zu rechtfertigen und gehört in aller Form bekämpft!

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