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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachrückerbestellung - wer für wen?

K
Kalonza
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

habe eine Frage. Bin Betriebsratsvorsitzende seit letzten Mai. Bei uns gab es Listenwahl mit insgesamt 7 Listen.

Von einer bestimmten Liste kommen drei Vollmitglieder. Einer davon hatte sich kurzfristig als verhindert erklärt, da er zum Arzt müsse, aber er wäre um 14 Uhr wieder da. Der zweite von dieser Liste hat sich kurzfristig für die komplette Woche krank gemeldet.

Für den ersten habe ich den ersten Nachrücker der Liste eingeladen, für den zweiten den zweiten. Dann kam um 14 Uhr tatsächlich das erste Vollmitglied zur Sitzung dazu.

Daraufhin entbrannte zwischen mir und dem ehemaligen Stellvertreter eine Diskussion darüber, welcher Nachrücker nun wieder gehen müsse, da ich anderer Auffassung war als er.

Mein Rechtsempfinden sagte mir, dass der zweite Nachrücker gehen muss, da er der zweite Nachrücker der Liste ist, egal ob er für das erste oder zweite Vollmitglied nachgerückt ist. Dass das Nachrücken also Listenmäßig und nicht Personenbezogen stattfindet.

Der ehemalige Stellvertreter meinte, dass der erste Nachrücker gehen muss, da dieser für das wiedergekehrte Vollmitglied eingelade war.

Wollte mal wissen, wie Ihr das seht.

Viele Grüße

Kalonza

3.64505

Community-Antworten (5)

J
Jube

30.01.2007 um 10:41 Uhr

Der 2. Nachrücker muß gehen, der 1. rückt an seine Stelle.

R
Rosenheimer

30.01.2007 um 11:31 Uhr

Ausschlaggebend ist die Reihenfolge der Stimmen nach dHondt und nach dieser sind die Ersatzmitglieder einzuladen.

Somit ist die Aussage von Jube korrekt.

Sofern diese nicht existiert, sollte diese erstellt werden, um z.B. auch die Vertretung von Vorsitzenden und Stellverterter zu organisieren, da hier das Mitglied mit den 3. meisten Stimmen automatisch die Vertretung übernehmen muss.

Und wenn der falsche geht, könnte es Probleme mit der Wirksamkeit des Beschlusses geben.

S
SchwarzerPeter

30.01.2007 um 13:20 Uhr

Es gibt eine Betriebsrats-Software, die Dir helfen könnte die Nachrücker von 7 Listen jeweils zu benennen (Begründung kann ausgedruckt werden). Die Software kannst Du 10 mal kostenlos nutzen / testen. Siehe http://www.betriebsratgeber.de/broffice/index.htm

K
Kalonza

30.01.2007 um 13:31 Uhr

Also, bei der Besetzung des BR ist d'Hondt wichtig, und dann wird nach Listen eingeladen, erst wenn eine Liste erschöpft ist, kommt wieder d'Hondt ins Spiel.

Aber schön finde ich, dass Ihr trotzdem meine Frage beantwortet habt,

Danke

K
Kölner

30.01.2007 um 17:05 Uhr

@Kalonza Bei der ganzen Sache gibt es noch einen Haken: § 15 Abs 2 BetrVG

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