Nachrückerbestellung - wer für wen?
Hallo,
habe eine Frage. Bin Betriebsratsvorsitzende seit letzten Mai. Bei uns gab es Listenwahl mit insgesamt 7 Listen.
Von einer bestimmten Liste kommen drei Vollmitglieder. Einer davon hatte sich kurzfristig als verhindert erklärt, da er zum Arzt müsse, aber er wäre um 14 Uhr wieder da. Der zweite von dieser Liste hat sich kurzfristig für die komplette Woche krank gemeldet.
Für den ersten habe ich den ersten Nachrücker der Liste eingeladen, für den zweiten den zweiten. Dann kam um 14 Uhr tatsächlich das erste Vollmitglied zur Sitzung dazu.
Daraufhin entbrannte zwischen mir und dem ehemaligen Stellvertreter eine Diskussion darüber, welcher Nachrücker nun wieder gehen müsse, da ich anderer Auffassung war als er.
Mein Rechtsempfinden sagte mir, dass der zweite Nachrücker gehen muss, da er der zweite Nachrücker der Liste ist, egal ob er für das erste oder zweite Vollmitglied nachgerückt ist. Dass das Nachrücken also Listenmäßig und nicht Personenbezogen stattfindet.
Der ehemalige Stellvertreter meinte, dass der erste Nachrücker gehen muss, da dieser für das wiedergekehrte Vollmitglied eingelade war.
Wollte mal wissen, wie Ihr das seht.
Viele Grüße
Kalonza
Community-Antworten (5)
30.01.2007 um 10:41 Uhr
Der 2. Nachrücker muß gehen, der 1. rückt an seine Stelle.
30.01.2007 um 11:31 Uhr
Ausschlaggebend ist die Reihenfolge der Stimmen nach dHondt und nach dieser sind die Ersatzmitglieder einzuladen.
Somit ist die Aussage von Jube korrekt.
Sofern diese nicht existiert, sollte diese erstellt werden, um z.B. auch die Vertretung von Vorsitzenden und Stellverterter zu organisieren, da hier das Mitglied mit den 3. meisten Stimmen automatisch die Vertretung übernehmen muss.
Und wenn der falsche geht, könnte es Probleme mit der Wirksamkeit des Beschlusses geben.
30.01.2007 um 13:20 Uhr
Es gibt eine Betriebsrats-Software, die Dir helfen könnte die Nachrücker von 7 Listen jeweils zu benennen (Begründung kann ausgedruckt werden). Die Software kannst Du 10 mal kostenlos nutzen / testen. Siehe http://www.betriebsratgeber.de/broffice/index.htm
30.01.2007 um 13:31 Uhr
Also, bei der Besetzung des BR ist d'Hondt wichtig, und dann wird nach Listen eingeladen, erst wenn eine Liste erschöpft ist, kommt wieder d'Hondt ins Spiel.
Aber schön finde ich, dass Ihr trotzdem meine Frage beantwortet habt,
Danke
30.01.2007 um 17:05 Uhr
@Kalonza Bei der ganzen Sache gibt es noch einen Haken: § 15 Abs 2 BetrVG
Verwandte Themen
Konflikt mit BR Arbeit wie sie bei uns stattfindet - was tun?
ÄlterHallo Ich würde sehr gerne ein Problem schildern was ich innerhalb von meinen BR Team habe. Irgendwann wurde mein Vorsitzender zu den ich früher ein freundschaftliches Verhältnis hatte verändert. Ka
Umstellen von einer Schicht in die andere
ÄlterIn meiner Firma gibt es einen Umsteller wen man von der eigenen in eine andere wechselt Das bedeutet wen ich für einen Kollegen einspringe und das länger als 7 tage bin ich in seine Schicht umgestell
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Frauenvertreter nur eine Frau im BR - wer vertritt sie bei Verhinderung?
Älterhallo zusammen, wir hatten br wahl ,nun ist meine frage wir sind mit 3 listen im br vertreten, wir haben nur 1 frau jetzt im br ,wie ist das wen die frau krank ist , wer vertretet den platz wen die
Gesundheitsgefahr z.B. Produktionsdämpfe - Wer kann uns da weiter helfen, wen kann man ansprechen?
ÄlterHallo,ich arbeite in der Tapetenproduktion ( Abteilung 18 AN )( Unternehmen 95 AN ) PVC Tapeten,die Produktionsdämpfe werden nur unzureichend abgesaugt und gelangen in die Raumluft.Es wird nicht genüg