Hallo,

habe eine Frage. Bin Betriebsratsvorsitzende seit letzten Mai. Bei uns gab es Listenwahl mit insgesamt 7 Listen.

Von einer bestimmten Liste kommen drei Vollmitglieder.
Einer davon hatte sich kurzfristig als verhindert erklärt, da er zum Arzt müsse, aber er wäre um 14 Uhr wieder da.
Der zweite von dieser Liste hat sich kurzfristig für die komplette Woche krank gemeldet.

Für den ersten habe ich den ersten Nachrücker der Liste eingeladen, für den zweiten den zweiten.
Dann kam um 14 Uhr tatsächlich das erste Vollmitglied zur Sitzung dazu.

Daraufhin entbrannte zwischen mir und dem ehemaligen Stellvertreter eine Diskussion darüber, welcher Nachrücker nun wieder gehen müsse, da ich anderer Auffassung war als er.

Mein Rechtsempfinden sagte mir, dass der zweite Nachrücker gehen muss, da er der zweite Nachrücker der Liste ist, egal ob er für das erste oder zweite Vollmitglied nachgerückt ist. Dass das Nachrücken also Listenmäßig und nicht Personenbezogen stattfindet.

Der ehemalige Stellvertreter meinte, dass der erste Nachrücker gehen muss, da dieser für das wiedergekehrte Vollmitglied eingelade war.

Wollte mal wissen, wie Ihr das seht.

Viele Grüße

Kalonza