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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einforderung von Gehaltlisten des Führungskreises

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mutschekiepchen
Nov 2016 bearbeitet

Wir möchten herausbekommen ob sich die Herren und Damen des Führungskreises (keine ltd. Angestellten i.S. des BetrVG) Bonis ausgezahlt haben. Das wäre am einfachsten, wenn man sich die Listen der monatl. Gehälter und das gesamte Jahresgehalt auflisten lässt. Hat jemand von euch ein Musterschreiben für diese Forderung oder kann genau sagen auf welchen Paragraphen man sich berufen kann ?

1.197010

Community-Antworten (10)

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Mainpower

02.06.2010 um 11:09 Uhr

Hallo, Ihr habt das Recht die Gehaltslisten einzusehen und könnt Notizen machen aber Listen bekommt Ihr nicht. Dazu ist der BR nicht berechtigt.

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leidender

02.06.2010 um 12:49 Uhr

und was hat der BR von so einer Neiddebatte?

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mutschekiepchen

02.06.2010 um 13:44 Uhr

wenn man tarifliche einmalzahlungen nicht bekommt, weil kein geld da ist, sollten sich die fk's auch nicht bedienen .... oder etwa nicht ..... da darf man dann auch mal zurecht "neidisch" sein =)

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Tanzbär

02.06.2010 um 16:18 Uhr

Haben denn die betroffenen Leiter mit gewählt? Wenn nicht, dann sind sie sicher als leitende Angestellte eingestuft worden und deren Gehaltsliste bleibt euch verschlossen.

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mutschekiepchen

02.06.2010 um 16:19 Uhr

es sind nur 2 die nicht mitgewählt haben/durften (und die interessieren uns nicht besonders).... es gibt aber noch 4-5 wo es sicher spannend wird...

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leidender

02.06.2010 um 18:01 Uhr

und dann?

Wenn Ihr tarifgebunden seid kann der BR eh nicht über diese Zahlungen mitentscheiden und hat keine Karten im Spiel

Wenn Ihr nicht TV-gebunden seid ist es Sache der AN eventuell bestehende Ansprüche einzuklagen. Und Ihr könnt den MA auch kaum sagen, dass der und die entsprechende Zahlungen bekommen haben (Verschwiegenheitspflicht)

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mutschekiepchen

02.06.2010 um 18:26 Uhr

  • wir sind tarifgebunden
  • wenn der fk sonderbonis bekommen hat, kann man dies doch sicherlich auf der betriebsversammlung thematisieren oder nicht ....
  • die höhe der bezüge ist dabei erstmal unerheblich und wird sicherlich auch nicht ausposaunt
  • was soll dagegen sprechen ?
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leidender

02.06.2010 um 18:46 Uhr

du hast geschrieben: "wenn man tarifliche einmalzahlungen nicht bekommt, weil kein geld da ist, sollten sich die fk"s auch nicht bedienen"

Wenn Ihr TV-gebunden seit muss der AG diese Zahlungen leisten. Ausnahme: er hat mit der GEW was anderes vereinbart! Das ganze ist Individualrecht und der BR hat da keine Karten im Spiel

bei den FK handelt es sich auch um von Euch vertretenen MA. Da sollte man eh schon mal vorsichtig sein. Die von dir beschriebene Gruppe ist sehr klein und daraus kann man Rückschlüsse auf einzelne machen!

Insgesamt handelt es sich doch um eine Neiddebatte.... damit bin ich wieder bei meinem Eingangsstatement

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mutschekiepchen

02.06.2010 um 20:51 Uhr

wir haben einen heranführungstv in dem geregelt ist, das wir nur die %ualen erhöhungen bekommen und nicht die einmalzahlungen... da es mehr als ungerecht ist, wenn einerseits argumentiert wird das keine kohle da ist und andererseits sich 2 % der belegschaft (der fk halt) sich die taschen vollhaut, ist es für die allgemeinheit (der großteil /die anderen 98% der belegschaft) dann nicht nachvollziehbar oder....????

sind wir nicht für gerechtigkeit da !?

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Tanzbär

02.06.2010 um 21:03 Uhr

wir haben einen heranführungstv in dem geregelt ist, das wir nur die %ualen erhöhungen bekommen und nicht die einmalzahlungen...

Na da ist euer AG auf der sicheren Seite. Wenn das so vereinbart ist, ist Ende der Fahnenstange. Nebenbei gibt es auch noch außertariflich bezahlte Angestellte, da greift euer Tarif nicht so recht. Und wenn sich einer wirklich benachteiligt fühlt, muss er klagen, der BR ist da raus! Aber Erfolg wird er wohl keinen haben.

Was ihr als ungerecht empfindet, ist euer Ding, sicher ist sowas nicht schön, aber tägliche Praxis in Deutschland. Und der BR ist nicht für alles da ... ;-))

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