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Mehrere Fragen zur BR-Wahl...

DM
Die Mädelz
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. Wir haben mehrere Fragen:

  1. Dürfen sich Mitglieder des Führungskreises (Verkaufs-, Labor-, Produktionsleiter, etc.) zur BR-Wahl aufstellen lassen?

  2. Muss man eine bestimmte Betriebszugehörigkeit haben?

  3. Muss man volljährig sein, um sich wählen zu lassen bzw. zu wählen?

4.03201

Community-Antworten (1)

O
Olaf0412

10.01.2006 um 17:01 Uhr

Hallo Mädelz :)

zu 1.: Solange sie nicht zu den leitenden Angestellten zählen, ja. Wer leitender Angestellter ist, steht in § 5 BetrVG.

zu. 2.: Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören. (§ 8 BetrVG)

zu 3.: Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 7 BetrVG). Wählbar ist der wahlberechtigte Arbeitnehmer, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist (zu § 8 BetrVG).

Gruß, Olaf

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