Mehrere Fragen zur BR-Wahl...
Hallo. Wir haben mehrere Fragen:
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Dürfen sich Mitglieder des Führungskreises (Verkaufs-, Labor-, Produktionsleiter, etc.) zur BR-Wahl aufstellen lassen?
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Muss man eine bestimmte Betriebszugehörigkeit haben?
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Muss man volljährig sein, um sich wählen zu lassen bzw. zu wählen?
Community-Antworten (1)
10.01.2006 um 17:01 Uhr
Hallo Mädelz :)
zu 1.: Solange sie nicht zu den leitenden Angestellten zählen, ja. Wer leitender Angestellter ist, steht in § 5 BetrVG.
zu. 2.: Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören. (§ 8 BetrVG)
zu 3.: Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 7 BetrVG). Wählbar ist der wahlberechtigte Arbeitnehmer, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist (zu § 8 BetrVG).
Gruß, Olaf
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