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Einforderung der Gleichbehandlung bei Betriebsvereinbarung

M
Maria
Nov 2016 bearbeitet

Für die Zertifizierung einer einzelnen Abteilung hatte der BR einer BV zum Thema "Betriebliches Vorschlagswesen" zugestimmt. Diese sollte auch als Probelauf gelten, um nach einigen Monaten die BV auf das ganze Unternehmen anzupassen. Nun hat der AG uns mitgeteilt, dass er derzeit nicht bereit sei hier aktiv zu werden. Wir meinen, schon allein im Zuge der Gleichbehandlung müsste er hier tätig werden. Welche Schritte sollte der BR eurer Meinung nach nun unternehmen, z.B. Androhung der Kündigung der BV für die spezielle Abteilung, etc.? Danke für eure Hilfe.

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Community-Antworten (4)

L
leserin

17.01.2013 um 09:31 Uhr

Hattet ihr dieses so in die BV oder Einführungsschreiben aufgenommen und wenn Nein warum nicht?

M
Maria

17.01.2013 um 09:34 Uhr

Nein. Bisher gab es mit der GL keine Probleme in der "vertrauensvollen" Zusammenarbeit. Leider hat inzwischen die GL gewechselt und ALLES ist anders. Wir lernen aus unserem Fehler für die Zukunft.

L
leserin

17.01.2013 um 11:18 Uhr

Gibt es eine entsprechende Protokollnotiz aus den Verhandlungen, also ggf auch Notiz in einer Niederschrift dazu aus §74er Gespräch? Dann kann man sich darauf berufen ggf auvh vor dem ArbG oder Einigungsstelle.

G
gironimo

17.01.2013 um 11:26 Uhr

In mitbestimmungpflichtigen Angelegenheiten hat der BR ein Initiativrecht. Es ist ja offensichtlich, dass im Betrieb Verbesserungsvorschläge vom AG entgegengenommen und umgesetzt werden. Daher kann der BR hierüber auch eine BV für den ganzen Betrieb fordern und ggf. hierzu die Einigungsstelle anrufen.

Zur Untermauerung Eurer Forderung habt Ihr sicherlich auch das eine oder andere Beispiel, dass Ideen - einfach so - aufgegriffen und umgesetzt wurden.

Auch gegen ein Prämiensystem kann sich mit Blick auf den § 612 BGB der AG nicht wirklich wehren, wenn er Vorschläge der AN umsetzt.

Also geht die Sache offensiv an.

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