Rauchverbot / Pausen.
Wir haben eine BV für Pausenregelung. Dort steht drin, dass wir morgens, mittags, und nachmittags eine Pause vorgeschrieben haben. Jetzt hat der AG beschlossen, dass Raucher auszustemplen haben und auch in den festgelegten Pausen nur nach dem Ausstempeln rauchen darf. Ist das zulässig? Ich finde dies sehr diskeminierend, da jeder der sich einen Kaffee ziehen geht nicht ausstempeln muss, auch nicht wenn er in der Pause ist.
Community-Antworten (3)
31.05.2010 um 17:11 Uhr
Hallo Sabsi, Grundsätzlich kann der Arbeitgeber verlangen, das bei Raucherpausen ausgestempelt wird, da diese Pausen rein privater Natur des Arbeitnehmers sind. Allerdings ist eine solche Regelung nach BetrVG §87 Abs.1 Punkt 2 Mitbestimmungspflichtig. Es kommt nun darauf an, was ihr in Eurer bestehenden BV zur Pausenregelung stehen habt. (Siehe auch Urteil des LAG Hamm Az.: 10 Ta BV 33/04)
31.05.2010 um 23:27 Uhr
@sabsi, wie ich Deinem Beitrag entnehme habt Ihr in Euerer BV geregelt das früh, mittags und nachmittags eine Pause von festgelegter Dauer einzuhalten ist. Weiter lese ich heraus das Ihr zu diesen Pausen NICHT ausstempeln müßt. Wenn jetzt ein Mitarbeiter während einer im voraus feststehenden regulären Pause eine Zigarette raucht, dann muß er sich natürlicht NICHT zusätzlich ausstempeln da diese Pausenzeit ja ohnehin von seiner Anwesenheitszeit abgezogen wird. Was sollt Ihr denn tun wenn Ihr am Anfang Eurer Pause eine raucht, dann Euer Essen einnehmt, und danach nochmal eine raucht - alles innerhalb der regulären Pausenzeit? Rauchen = ausstempeln, essen = einstempeln, rauchen = ausstempeln, weiterarbeiten wieder einstempeln? Das ist doch kompletter Humbug! Grob gesagt gilt: "Was der einzelne MA während seiner unbezahlten Pause macht ist seine private Angelegenheit"! Und wenn Ihr in Eurer BV festgelegt haben solltet das eben NICHT zur regulären Pause ausgestempelt werden muß, dann gilt das für eben diese Zeiten - egal ob ich rauche, esse oder schlafe. Sollte allerdings eine Rauchpause außerhalb Eurer regulären Pausenzeiten eingelegt werden, so ist diese wie eine zusätzliche Pause zu werten. Und darum kann der AG dann auch verlangen das diese gestempelt, also nachgewiesen wird.
01.06.2010 um 09:58 Uhr
Hallo Sabsi
Wie oben schon geschrieben kann der AG Raucherpausen, die auserhalb der bez. Pausen gemacht werden, von deiner Freizeit abziehen. D.H. ihr solltet eine BV darüber machen. Auch wir haben eine ausgearbeitet..... da steht auch mit drin daß selbst bei einer Kaffepause auszustempeln ist. Und lasst euch, um zu prüfen ob die MA auch ausstempeln nicht vor den Karren des AG spannen, daß soll er mal schön selber tun.
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