Wiedereingliederung
Hallo, ich hab mal eine Frage... Ich habe eine Kollegin die längere Zeit krank war und jetzt eine Wiedereingliederung angefangen hat. (Im Verkauf) . Vor zwei Tagen kam sie auf mich zu u meinte sie hätte gehört, dass sie während dieser Phase keine Spätschicht machen dürfte. Stimmt das? Ich hab von sowas noch nie gehört und das ist nicht unsere erste Wiedereingliederung. Vielen Dank schon im Voraus!
Community-Antworten (1)
31.05.2010 um 16:25 Uhr
Hi, auch während der Eingliederungsmaßnahme hat die Kolleging weiterhin eine AU, d.H. sie ist "Krankgeschrieben" und kann jederzeit ihre Arbeit auf Grund dessen abbrechen/unterbrechen. Ich würde an deiner Stelle mit dem Arbeitgeber erstmal eine Eingliederung in der Woche auf Normalschicht vereinbaren, um die zumutbar der Tätigkeit zu prüfen. Ausserdem kannste zusammen mit der zuständigen Krankenkasse zu deinem Arbeitgeber gehen und Spätschichten etc ausklammern lassen da die Belastungen von Schichtarbeit dem Gesundheitsprozess beeinträchtigen könnte. Wiedereingliederung bedeutet, das in langsamen Schritten versucht wird, einen Mitarbeiter wieder an den Arbeitsprozess teilhaben zu lassen. Hab ausser im SGB 9 § 84 nicht viel dazu gefunden.
Verwandte Themen
Zustimmung zur Wiedereingliederung wegen BR-Arbeit widersprochen - Wie würdet Ihr jetzt vorgehen?
ÄlterHallo Kollegen, ich bin seit Montag nach siebenwöchiger Krankschreibung in der Wiedereingliederungsphase (nur Bürotätigkeiten für 4 Stundentäglich). Nachdem ich dann diese Woche an einer BR-Sitzun
BR-Arbeit wird während Wiedereingliederung abgelehnt?
ÄlterHallo Kollegen, ich war heute das erste Mal nach sieben Wochen krankgeschrieben zu sein, wieder arbeiten, es wurde eine Wiedereingliederung vereinbart, in der ich nicht meinen eigentlichen Job mach
Nachweis Untersuchungstermin bei Stufenweise Wiedereingliederung ohne Fehlzeit
ÄlterHallo, es dreht sich bei meiner Frage um folgende Annahme: Ein Arbeitnehmer wendet sich hilfesuchend an den Betriebsrat. Sein Fall stellt sich wie folgt dar: Ein lang erkrankter Arbeitnehmer kehrt i
Hamburger Modell und BR- Tätigkeit - kann der Arbeitgeber die Wiedereingliederung als gescheitert ansehen, weil bei Teilnahme an den BR-Aktivitäten zu wenig Zeit für den Job, d.h. für die Wiedereingliederung bleibt?
ÄlterHallo Forumsmitglieder, ein Betriebsratskollege soll nach dem Hamburger Modell (weiter arbeitsunfähig und schritt-/ stundenweise Beschäftigung bis zum Erreichung der vollen Arbeitszeit und -fähigkeit
stufenweise Wiedereingliederung
ÄlterHallo zusammen, ein Kollege hatte vor einem halben jahr einen Arbeitsunfall, die Schulter war gebrochen. Vor drei Wochen begann ein vierwöchige stufenweise Wiedereingliederung. Ich hatte sicherheitsha