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Wiedereingliederung

K
Kerry
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich hab mal eine Frage... Ich habe eine Kollegin die längere Zeit krank war und jetzt eine Wiedereingliederung angefangen hat. (Im Verkauf) . Vor zwei Tagen kam sie auf mich zu u meinte sie hätte gehört, dass sie während dieser Phase keine Spätschicht machen dürfte. Stimmt das? Ich hab von sowas noch nie gehört und das ist nicht unsere erste Wiedereingliederung. Vielen Dank schon im Voraus!

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Community-Antworten (1)

T
Taurus

31.05.2010 um 16:25 Uhr

Hi, auch während der Eingliederungsmaßnahme hat die Kolleging weiterhin eine AU, d.H. sie ist "Krankgeschrieben" und kann jederzeit ihre Arbeit auf Grund dessen abbrechen/unterbrechen. Ich würde an deiner Stelle mit dem Arbeitgeber erstmal eine Eingliederung in der Woche auf Normalschicht vereinbaren, um die zumutbar der Tätigkeit zu prüfen. Ausserdem kannste zusammen mit der zuständigen Krankenkasse zu deinem Arbeitgeber gehen und Spätschichten etc ausklammern lassen da die Belastungen von Schichtarbeit dem Gesundheitsprozess beeinträchtigen könnte. Wiedereingliederung bedeutet, das in langsamen Schritten versucht wird, einen Mitarbeiter wieder an den Arbeitsprozess teilhaben zu lassen. Hab ausser im SGB 9 § 84 nicht viel dazu gefunden.

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