Umsetzung oder Dienstreise
Hallo, weis wieder mal nicht weiter. Nachdem mehrere Mitarbeiter unserer Firma in einer Fremdfirma zwecks Maschinen- und Auiftragsverlagerung in unsere Firma mind. 2 Mon. tätig werden ( Vorproduktion für Umzug) haben wir den Arbeitgeber AG darauf hingewiesen das wir keinen Antrag auf Umsetzung bekommen haben. Als Antwort erhielten wir die Mitteilung das es sich hier um eine Dienstreise handelt. Meine Frage - kann das ganze als solche ausgelegt werden? Spesen und Hotel werden gezahlt. Danke schon mal.
Community-Antworten (1)
31.05.2010 um 10:19 Uhr
Meine Frage - kann das ganze als solche ausgelegt werden?
Kommt darauf an...... Das hängt schon wesentlich von den Umständen ab.
Versetzung ist "ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs". Arbeitsbereich wiederum wird "durch die Aufgabe und Verantwortung sowie die Art der Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs umschrieben" (DKK Rn. 90 zu §99 BetrVG). Auch der Arbeitsort kann allerdings ein Merkmal für eine Versetzung sein (s.u.).
Sofern der AN also aufgrund seines Arbeitsvertrages und der ihm bereits jetzt übertragenen Aufgabe und Verantwortung sowie Art der Tätigkeit dazu verpflichtet ist, derartige Außendiensteinsätze zu leisten: Nein, keine Versetzung.
Liegt hingegen eine Veränderung in den genannten Bereichen vor: Ja, Versetzung.... Sprich: sieht Aufgabe, etc. nicht vor, das diese MA im Außendienst tätig werden oder z.B. nur längstens 2 Wochen im Außendienst, oder nur im Inland, oder .... , dann ist es eine Versetzung, nämlich z.B. von einem Arbeitsbereich ohne Außendienst in einen mit Außendienst - oder eben an einen anderen Arbeitsort.
Ach ja: Thema Arbeitsort: Die Distanz zwischen den Arbeitsorten muss schon erheblich sein, wenn es NUR die Frage des Ortes betrifft (z.B. Vertrieb in Filiale A zu Vertrieb in Filiale B). Betrifft es aber unterschiedliche Abteilungen, Aufgaben-> Versetzung. Einsatz in einem anderen Unternehmen, auch bei gleicher Tätigkeit (vorausgesetzt kein Außendienstler) -> Versetzung egal wie weit.
Verwandte Themen
Umsetzung oder Versetzung
ÄlterMoin, folgendes Problem. Wir haben am 13.02.19 ein Umsetzungsantrag vorgelegt bekommen, die Rückwirkend zum 01.01.19 sein soll, und am 30.01.19 unterschrieben wurde. Angeblich ändert sich am Aufgaben
Dienstreise eines BR Mitglieds
ÄlterHallo, bin erster Nachrücker und, sozusagen, ständiges Ersatzmitglied für ein BRM das sehr oft (auch mehrere Wochen) auf Dienstreise ist. Meine Frage: Bin ich als ein "vollwertiges" Mitglied des B
Verweigerung einer Dienstreise des BRV zur Beratung von mehreren Kollegen im Außendienst - was tun?
ÄlterHallo, ich bin Betriebsratsvorsitzender in einem Unternehmen mit einem hohen Anteil an Außendienstmitarbeitern. Diese sind 4 Geschäftstellen zugeordnet. In einer Geschäftsstelle gibt es jetzt massive
AGG und kein Ende
ÄlterVielleicht interssant für den einen oder anderen: die EU-Kommission hat am 8. Oktober 2009 gegen die Bundesrepublik Deutschland die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens wegen unvollständi
Umsetzung in anderes Team - aus welchen Gründen könnten wir für die MA eine Umsetzung ablehnen?
ÄlterHallo, bei uns im CallCenter wird es auf Grund des Arbeitsaufkommens Umstrukturierungen geben bzw. auch ein neue Aufgaben für Teams geben. Gegen die neue Struktur ist nichts einzuwenden. Doch es zieht