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Umsetzung oder Dienstreise

A
Antrial
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, weis wieder mal nicht weiter. Nachdem mehrere Mitarbeiter unserer Firma in einer Fremdfirma zwecks Maschinen- und Auiftragsverlagerung in unsere Firma mind. 2 Mon. tätig werden ( Vorproduktion für Umzug) haben wir den Arbeitgeber AG darauf hingewiesen das wir keinen Antrag auf Umsetzung bekommen haben. Als Antwort erhielten wir die Mitteilung das es sich hier um eine Dienstreise handelt. Meine Frage - kann das ganze als solche ausgelegt werden? Spesen und Hotel werden gezahlt. Danke schon mal.

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Community-Antworten (1)

R
rkoch

31.05.2010 um 10:19 Uhr

Meine Frage - kann das ganze als solche ausgelegt werden?

Kommt darauf an...... Das hängt schon wesentlich von den Umständen ab.

Versetzung ist "ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs". Arbeitsbereich wiederum wird "durch die Aufgabe und Verantwortung sowie die Art der Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs umschrieben" (DKK Rn. 90 zu §99 BetrVG). Auch der Arbeitsort kann allerdings ein Merkmal für eine Versetzung sein (s.u.).

Sofern der AN also aufgrund seines Arbeitsvertrages und der ihm bereits jetzt übertragenen Aufgabe und Verantwortung sowie Art der Tätigkeit dazu verpflichtet ist, derartige Außendiensteinsätze zu leisten: Nein, keine Versetzung.

Liegt hingegen eine Veränderung in den genannten Bereichen vor: Ja, Versetzung.... Sprich: sieht Aufgabe, etc. nicht vor, das diese MA im Außendienst tätig werden oder z.B. nur längstens 2 Wochen im Außendienst, oder nur im Inland, oder .... , dann ist es eine Versetzung, nämlich z.B. von einem Arbeitsbereich ohne Außendienst in einen mit Außendienst - oder eben an einen anderen Arbeitsort.

Ach ja: Thema Arbeitsort: Die Distanz zwischen den Arbeitsorten muss schon erheblich sein, wenn es NUR die Frage des Ortes betrifft (z.B. Vertrieb in Filiale A zu Vertrieb in Filiale B). Betrifft es aber unterschiedliche Abteilungen, Aufgaben-> Versetzung. Einsatz in einem anderen Unternehmen, auch bei gleicher Tätigkeit (vorausgesetzt kein Außendienstler) -> Versetzung egal wie weit.

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