Hallo, habe aus dem Bekanntenkreis einen Arbeitsvertrag (gastronomische Dienstleistungen) in dem der Urlaub grundsätzlich finanziell abgegolten wird. 'Erhöhtes Entgelt'
Dies verstösst gegen den § 7 BUrlG nach dem Urlaub der in bestimmten Fällen abgegolten werden kann..
Gibt es dazu Urteile oder Kommentare. Konnte nichts finden.

Danke
Werner Müller