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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abteilung ist Überlastet

L
Leuchtfeuer
Jun 2021 bearbeitet

Hallo zusammen. im BR Gremium hier diskutieren wir über eine Frage der Arbeitsüberlastung. Vielleicht habt Ihr dazu auch eine Idee. Ich möchte Euch mal den vorliegenden Fall schildern.

In einer Abteilung unserer Firma ist es durch Eigenkündigungen und langzeitausfällen durch Krankheit zu einer kritischen Personalsituation gekommen. Von 11 Vollzeit Arbeitsplätzen sind momentan nur noch 5 Arbeitsplätze besetzt. Selbst wenn die zwei Langzeitkranken zurückkommen, ist ist Abteilung immernoch Personel unterbesetzt. Die Arbeit, die sich momentan häuft, wird vom Arbeitgeber einfach auf die verbleibenden Kollegen verteilt. So das diese total überfordert und überlastet mit der Situation sind. Wir haben den AG mit der Problematik der Überlastung und der Unzufriedenheit der Kollegen konfrontiert. Aber er Blockt ab mit Aussagen wie: "Das muss zu schaffen sein." , " Dann müssen die Kollegen sich besser organisieren" oder "Da müssen wir nun alle gemeinsam im Team durch". Der AG lehnt es ab, die offenen Stellen neu zu besetzten.

Können wir als Gremium hier dem AG gegenüber Druck aufbauen? Ihn quasi zwingen die Stellen neu zu besetzten? Was haben wir für Handlungsmöglichkeiten, selbst wenn wir Ihn nicht zwingen können, die Stellen nu zu besetzten?

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir was dazu schreiben könnt. Vielen Dank!

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Community-Antworten (3)

R
Relfe

24.06.2021 um 11:04 Uhr

erstmal muss Arbeit liegen bleiben, weil solange alles fertig wird, bestätigt es den AG in seiner Einschätzung.

Dann kann man Überstunden nicht mehr genehmigen, weil die AN überlastet sind und man dieses aus Gesundheitsvorsorge nicht mehr verantworten kann. Und die Kollegen müssen natürlich mitziehen beim "Arbeit" liegen lassen, womit ich nicht "faulenzen" meine, sondern die MA machen ihr normales Pensum und alles was drüber ist kann leider nicht erledigt werden.

Und dann immer darauf hinweisen: wenn die Mehrarbeit fertig werden soll, dann bitte Personal aufstocken.

M
Matze

24.06.2021 um 12:34 Uhr

Besteht "Gefahr in Verzug" wegen liegengelassener Unterlagen (z.B. hohe Kosten entstehen durch fehlende Bearbeitung, der zu erwartende Schaden ist irreversibel...), sollten Überlastungsanzeigen geschrieben werden. Dann kann der Schaden nicht auf die bearbeitenden Beschäftigten abgewälzt werden. Hier kann der BR sehr hilfreich sein.

§
§§Reiter

24.06.2021 um 16:08 Uhr

Bin da voll bei Relle & Matze. Zuerst die Überlastungsanzeige und keine Überstunden mehr genehmigen. Es gibt aber noch einiges mehr womit Ihr den AG unter Druck setzen könnt. "Das muss zu schaffen sein." Wie genau? (§ 92 BetrVG - umfassendes Informationsrecht des BR bzgl. Personalplanung) Also verlangt vom AG eine detaillierte Aufstellung welche Arbeit in welchem zeitlichen Umfang in dieser Abteilung anfällt, welcher Personalbedarf sich daraus ergibt und wie er diesen decken will. "Dann müssen die Kollegen sich besser organisieren" Ok. Ist das überhaupt deren Aufgabe? Ist die Organisation der Arbeit eine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit dieser MA? Oder wurden die eigentlich nur für die Arbeit eingestellt und sollen die Organisation jetzt halt einfach mit machen, weil Du (AG) keinen Bock darauf hast und auch niemanden dafür einstellen willst? "Da müssen wir nun alle gemeinsam im Team durch" Ok, keine schlechte Idee! Wann soll wer bei welcher Tätigkeit in dieser Abteilung aushelfen? Bitte einen detaillierten Dienstplan, wer, wann, wo und wie in der Abteilung aushilft, dem BR zur Genehmigung vorlegen. (Aber bitte nicht auf Basis von Überstunden, dafür gibt es keine Zustimmung). Auch könnte man durchaus mal prüfen, ob nicht bei allen verbleibenden MA dieser Abteilung formal eine Versetzung vorliegt, welcher der BR nicht zugestimmt hat. (Bei der Verteilung der Arbeit von 11 MA auf 5 MA kann man wohl von einer "erheblichen Veränderung der Bedingungen unter denen die Arbeit zu leisten ist" ausgehen).

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