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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abteilungswechsel ohne Schulung

T
TOPPAS
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, da eine Abteilung in unserem Betrieb geschlossen wurde, wurde eine Kollegin in eine komplett andere Abteilung versetzt. Es wurde eine Änderungskündigung ausgesprochen und die Kollegin ist soweit auch damit einverstanden. Allerdings muss sie praktisch einen komplett neuen Beruf erlernen und die Kollegen in der neuen Abteilung sind total überlastet und haben eigentlich keine Zeit eine neue Kollegin einzuarbeiten bzw. wie einen Azubi 1. Lehrjahr alles bei zu bringen. Ist für die Abteilung eben jetzt auch nicht die geplante Entlastung sondern eher eine Belastung und beide Seiten sind extrem unzufrieden. Das ganze ist noch aus der Zeit als der BR erst gegründet wurde und die konstituierende Sitzung noch nicht stattgefunden hatte. Habt Ihr Ideen wie der BR der Kollegin nun helfen kann.......

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

29.10.2016 um 00:05 Uhr

§§ 96-98, insbesondere §97.2 BetrVG wären jetzt die Ansatzpunkte. Fordert für die Kollegin die notwendigen Bildungsmassnahmen.

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