Hallo, wir haben in einer Abteilung zwei Teilzeit-Einstellungen nach §99 (2) nicht zugestimmt mit der Begründung dass die Einstellungen gegen ein Gesetz verstoßen würden. Ein MA aus der Abteilung hat nämlich einen Stundenerhöhungsantrag nach § 9 TzBfG gestellt. Wir sind der Meinung das eine Stundenerhöhung Vorrang vor einer Einstellung hat. Unser AG sieht das anders und beruft sich auf seine unternehmerische Organisationsentscheidung welche Stellen er einrichtet. Der Großteil der Stellen sind bei uns Teilzeitstellen mit unter oder etwas über 20 Wochenstunden (viele ARGE-Aufstocker).
Der AG möchte dem Antrag auf Stundenerhöhung nicht entsprechen, da er der Meinung ist, dass dann viele MA Anträge einreichen würden. Nun hat er angeboten, das er eine Stelle unbesetzt lässt für den MA, bist rechtlich geprüft ist, ob er einen Anspruch auf Erhöhung hat, wenn wir im Gegenzug wieder Einstellungen genehmigen. Das Ganze kann doch nicht rechtens sein bzw dann müsste der MA ja selbst sein Antrag rechtlich durchsetzen- oder?