W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freistellung 25%

B
BrMitgliedBr
Jun 2021 bearbeitet

Hi zusammen,

ich hab keine 100%ige Antwort irgendwo gefunden.

Und zwar wenn man zu 100% freigestellt ist darf der AG das ja im Arbeitszeugnis erwähnen, wenn man aber nur eine 25% oder 50% Freistellung hat ist das nicht so oder? Hab dazu kein Urteil oder Fall gefunden der das mal besprechen würde, in dem Urteil vom LAG Köln geht es ja um 100% Freistellung über viele Jahre.

Also wenn man weniger hat und kürzer ist das unkritisch oder? Wir haben hier noch was offen da bei uns es unkritisch ist wenn man für den BR etwas macht oder nicht und die nicht unbedingt braucht. Um aber sich noch etwas mehr zu involvieren würde ich 25-50 nutzen, aber nur wenn das später keine Auswirkung auf ein Arbeitszeugnis oder so hat.

Vielen Dank

24502

Community-Antworten (2)

C
celestro

23.06.2021 um 17:28 Uhr

hast Du mal einen Link oder das Aktenzeichen?

K
kratzbürste

23.06.2021 um 20:01 Uhr

BR-Tätigkeit ist keine Arbeit und gehört auch für den Normalfall nicht ins Zeugnis. Das war eigentlich schon immer so. Urteile sind bestimmt schon einige Jahrzehnte alt.

Ihre Antwort