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Wöchentliche Höchstarbeitszeit bei Nacht von Sonntag auf Montag

B
BR-Rolf
Jun 2021 bearbeitet

Hallo Betriebsratskollegen,

derzeit gibt es einmal wieder das Problem, dass der Arbeitgeber Mitarbeiter über 60 Std die Woche beschäftigt. Streitthema ist ob die Nacht vom Sonntag auf Montag, voll zur Wochenarbeit zählt an dem der Dienst begonnen wurde, oder die Stunden ab Mitternacht 00:00 Uhr auf die darauffolgende Woche gezählt wird.

Wir denken die Stunden zählen immer zu dem Tag an dem der Dienst begonnen wurde, können aber nichts dazu finden.

Kann uns jemand helfen und einen Tipp geben, wo wir das nachzulesen können?

Danke an alle Tipps im Voraus

Viele Grüße

Rolf

66607

Community-Antworten (7)

B
BRHamburg

23.06.2021 um 01:16 Uhr

Das kommt drauf an, wann die Arbeitswoche für die Mitarbeiter beginnt. Wann also der erste Arbeitstag ist. Hat z. B jemand Mo frei und beginnt am Di um 8:00 Uhr zu arbeiten, endet seine Arbeitswoche am nächsten Dienstag.

B
BR-Rolf

23.06.2021 um 01:52 Uhr

Hallo, wir arbeiten 24/7 und in unserem Tarifvertrag ist die Woche von Montag bis Sonntag definiert. Aber es gibt trotzdem auch Gesetzte die den TV übertrumpfen. Ich meine schon entsprechende Urteile gelesen zu haben, dass die Arbeitszeit immer zu dem Tag gerechnet wird, an dem der Dienst beginnt. Und die bräuchte ich.

T
Thomas63

23.06.2021 um 10:45 Uhr

Vielleicht mal prüfen. Es gibt eine Tagesdefinitzion die von 06:00-06:00 Uhr geht.(z.B. Tarifvertrag Chemie) Es gibt aber die Möglichkeit diese per Betriebsvereinbarung zu ändern. Wir haben z.B. 22-22 Uhr da um 22 Uhr die Nachtschicht beginnt. Daher beginnt am Sonntagabend 22 Uhr quasis der Montag bei uns und zählt zur Wochenarbeitszeit. Die Woche endet dann am Sonntag 22 Uhr. So gibt es bei uns mit den Schichtanfangszeiten 6,14 und 22 Uhr keine Probleme die jeweilige Wochenarbeitszeit zu ermitteln da wir nicht innerhalb einer Schicht teilweise in 2 verschiedenen Wochen arbeiten. Vielleicht würde solch eine Regelung euch auch helfen.

B
BRHamburg

23.06.2021 um 14:47 Uhr

Es gibt keine feste Regelung das die Arbeitswoche am Mo beginnt und So zu Ende ist. Entscheidend ist immer der erste Arbeitstag von jedem einzelnen Mitarbeiter. Das kann also mal Mo 6:00 sein oder Mi 22:00. Ende der Arbeitswoche wäre dann entsprechend eine Woche später zur gleichen Zeit. Ob ihr jetzt 24/7 oder 18/5 arbeitet ist dabei völlig unabhängig.

B
BR-Rolf

24.06.2021 um 02:18 Uhr

@BRHamburg - vielen Dank für eure Antworten, aber das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Ich muss aber auch zugeben dass wir verschiedene Schichtmodelle haben. Wir haben sowohl 2 Schicht- als auch 3 Schichtmodelle. Wenn ich dich richtig verstehe, meinst du wenn also ein MA der am Mo mit 3 Tagen a 12 Std Diensten anfängt, den Do frei hat und dann Freitag - Sonntag, also auch nochmal 3 Tage a 12 Std arbeitet und so in Summe 72 Std in 7 Tagen vollkommen legitim gearbeitet hätte? Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Ist das wirklich so?

B
BRHamburg

24.06.2021 um 06:17 Uhr

Da es nicht erlaubt ist, an einem Tag länger als 10 Std zu arbeiten, scheitert dein Beispiel schon hier. Und wenn man in deine Rechnung diese 10 Std einsetzt kommt man auf 60 Std/ Woche, was im Gesetz als zulässig ist.

B
BR-Rolf

25.06.2021 um 01:25 Uhr

@ BRHamburg, Das ist leider nicht so wie du schreibst. Es gibt ganz viele Organisationen die heuet z.B. 24 Std oder 12 Std tgl. arbeiten. Denke an Feuerwehren, Rettungsdienste, Krankenhäuser, Pflegedienste uvm. So auch wir. Unser TV macht die Erweiterung auf 12 Std möglich.

Deine Antwort beantwortet also leider nicht meine Fragen. Trotzdem Danke dass du dich beteiligt hast.

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