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Frei für Kinderwochenende

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Nobbi
Nov 2016 bearbeitet

Muss ein Arbeitnehmer wenn er geschieden ist, und sein Kind alle 14 Tage bei sich hat eine Bescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. 1. Eine Geburtsurkunde, 2. Eine Bescheinigung der Exfrau das er das Kind alle 14 Tage bekommt. Da er ansonsten kein frei bekommt, wir sind ein Betrieb der auch an Samstag und Sonntag arbeitet.

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Community-Antworten (1)

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Dielöwin

27.05.2010 um 09:26 Uhr

Hallo ... so ganz schlau werde ich jetzt aus Deiner Frage nicht :( Also eine Geburtsurkunde wird er wohl nur brauchen wenn die PA das Kind in die Lohnsteuerkarte eintragen will und eine Bescheinung von der Ex for what? damit er frei bekommt um sein Kind zu betreuen? Was steht in dem AV des MA zu seiner AZ?

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