Muss ein Arbeitnehmer wenn er geschieden ist, und sein Kind alle 14 Tage bei sich hat eine Bescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. 1. Eine Geburtsurkunde, 2. Eine Bescheinigung der Exfrau das er das Kind alle 14 Tage bekommt. Da er ansonsten kein frei bekommt, wir sind ein Betrieb der auch an Samstag und Sonntag arbeitet.