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Änderung bei der Schichtzulage für Pfingstsonntag ?

T
TomZTomZ
Jan 2018 bearbeitet

Hallo in die Runde,

stimmt es , dass eine Änderung bei der Schichtzulage für Pfingstsonntag vorgenommen wurde und deshalb kein Feiertagszuschlag mehr bezahlt wird ? Es gebe da eine Gerichtsentscheidung ? Wenn ja, gibt es dann noch mehr Tage die diese Änderung betrifft ?

Vielen Dank für die Beantwortung.

mfg TomTom

1.07404

Community-Antworten (4)

S
Solarkrieger

26.05.2010 um 11:19 Uhr

Es gab dazu einen Beschluss des BAG Erfurt, (Az. 5 AZR 317/09) , wonach der Pfingstsonntag und der Ostersonntag nicht mehr als Feiertage zu betrachten sind und somit für diese beiden Tage nur der Sonntagszuschlag zu zahlen ist.

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Werner

26.05.2010 um 12:07 Uhr

Moin, etwas differenzierter sollte man das schon sehen, nämlich: Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für "gesetzliche Feiertage" vor, haben Arbeitnehmer dennoch keinen Anspruch auf Zahlung eines Feiertagszuschlags für Ostersonntag. Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

I
Immie

26.05.2010 um 12:12 Uhr

@TomZTomZ Die Feiertagsprozente schon noch... aber die 100% unter bestimmten Umständen nicht.

http://www.bundesarbeitsgericht.de/termine/maerztermine.html

P
Petrus

26.05.2010 um 15:29 Uhr

Ähm... das BAG hat da wohl nichts neues entschieden, sondern auf die Gesetzeslage abgestellt. Und da ist es wohl so, dass in 15 Landesfeiertagsgesetzen (Ausnahme: Brandenburg) zwar Oster- und Pfingstmontag als Feiertage festgelegt sind, aber eben nicht Oster- und Pfingstsonntag. Diese beiden Tage waren also (außern in Brandenburg) nie gesetzliche Feiertage, weil sin ein keinem Gesetz als solche benannt werden...

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