Änderung bei der Schichtzulage für Pfingstsonntag ?
Hallo in die Runde,
stimmt es , dass eine Änderung bei der Schichtzulage für Pfingstsonntag vorgenommen wurde und deshalb kein Feiertagszuschlag mehr bezahlt wird ? Es gebe da eine Gerichtsentscheidung ? Wenn ja, gibt es dann noch mehr Tage die diese Änderung betrifft ?
Vielen Dank für die Beantwortung.
mfg TomTom
Community-Antworten (4)
26.05.2010 um 11:19 Uhr
Es gab dazu einen Beschluss des BAG Erfurt, (Az. 5 AZR 317/09) , wonach der Pfingstsonntag und der Ostersonntag nicht mehr als Feiertage zu betrachten sind und somit für diese beiden Tage nur der Sonntagszuschlag zu zahlen ist.
26.05.2010 um 12:07 Uhr
Moin, etwas differenzierter sollte man das schon sehen, nämlich: Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für "gesetzliche Feiertage" vor, haben Arbeitnehmer dennoch keinen Anspruch auf Zahlung eines Feiertagszuschlags für Ostersonntag. Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
26.05.2010 um 12:12 Uhr
@TomZTomZ Die Feiertagsprozente schon noch... aber die 100% unter bestimmten Umständen nicht.
http://www.bundesarbeitsgericht.de/termine/maerztermine.html
26.05.2010 um 15:29 Uhr
Ähm... das BAG hat da wohl nichts neues entschieden, sondern auf die Gesetzeslage abgestellt. Und da ist es wohl so, dass in 15 Landesfeiertagsgesetzen (Ausnahme: Brandenburg) zwar Oster- und Pfingstmontag als Feiertage festgelegt sind, aber eben nicht Oster- und Pfingstsonntag. Diese beiden Tage waren also (außern in Brandenburg) nie gesetzliche Feiertage, weil sin ein keinem Gesetz als solche benannt werden...
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