wie ist die rechtliche Grundlage bei folgendem Sachverhalt und was kann der BR machen?:
Der Außendienst hat ab dem 01.09.2002 eine monatliche Zahlung von €50,- netto erhalten, ( als Ausgleichszahlung für die Neue Fahrzeugregelung) diese Zahlung wurde bis zum 30.7.2005 fortgeführt. Ab dem 01.08.05 wurde diese gestrichen. "Begründung"
" es gibt keine sachliche Notwendigkeit"...
Diese Zahlung wurde damals ohne Hinweis auf eine Befristung getätigt.
Das Thema "betriebliche Übung" ist mir bekannt, kann man dies hier auch anwenden ?
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