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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonderzahlung - kann man betriebliche Übung hier auch anwenden ?

F
Frank
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wie ist die rechtliche Grundlage bei folgendem Sachverhalt und was kann der BR machen?:

Der Außendienst hat ab dem 01.09.2002 eine monatliche Zahlung von €50,- netto erhalten, ( als Ausgleichszahlung für die Neue Fahrzeugregelung) diese Zahlung wurde bis zum 30.7.2005 fortgeführt. Ab dem 01.08.05 wurde diese gestrichen. "Begründung" " es gibt keine sachliche Notwendigkeit"... Diese Zahlung wurde damals ohne Hinweis auf eine Befristung getätigt.

Das Thema "betriebliche Übung" ist mir bekannt, kann man dies hier auch anwenden ?

2.70402

Community-Antworten (2)

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otto

03.09.2005 um 02:28 Uhr

Natürlich kann (!) das seit 2002 zu einer betrieblichen Übung geworden sein. Wesentlich ist aber, wie die Situation 2002 war: Was hat der Arbeitgeber 2002 geändert? Mit wem und wie wurde die monatliche Ausgleichszahlung vereinbart? Immer empfehlenswert: Ein deutlicher - und im Streitfall nachweisbarer - Protest aller Betroffenen gegen die Streichung der Ausgleichszahlung, damit niemand durch Schweigen der einseitigen Änderung zustimmt.

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Frank

05.09.2005 um 10:50 Uhr

Geändert hat sich, wie oben erwähnt, die Fahrzeugregelung, der AD muß mehr zuzahlen für die F. PKW. Diese Zahlung wurde von uns empfohlen (BR) und postwendend umgesetzt von der GL.

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