Erstellt am 25.05.2010 um 18:07 Uhr von Kulum
pauschal würde ich mal sagen: "kommt drauf an"
also wenn du jetzt auf n § wartest der da lautet: "sollte der ag zusätzliche arbeiten am we anordnen so muss er dies 5 tage vorher ankündigen...." wirst du wohl vergeblich warten.
aber mehrarbeit unterliegt der mitbestimmung - br ist vorhanden gehe ich mal von aus.
ich würde dann einfach mal wochenfrist unterstellen. wenn euch das nicht reicht vereinbart, bzw versucht das zu vereinbaren - durchdrücken is hier leider nicht, eine längere frist oder behaltet euch freiwilligkeit der an vor (so machen wir das eigentlich immer) oder handelt n ordentlichen zuschlag raus (jaja, ich weiß - tarifvertrag bla blub - mein seminarleiter nannte das immer "von hinten durch die brust ins auge") oder oder oder.
Erstellt am 25.05.2010 um 18:44 Uhr von ridgeback
JackSparrow,
die Ankündigungsfrist zur Ableistung von Überstunden/Mehrarbeit würde ich aus § 12 II TzBfG herleiten, unter Beachtung des MBR.
Erstellt am 25.05.2010 um 19:20 Uhr von JackSparrow
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Erstellt am 25.05.2010 um 19:22 Uhr von JackSparrow