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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ankündigungsfrist für Wochenendarbeit

J
JackSparrow
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

könnt ihr mir bitte sagen, wie viele Tage vorher Wochenendarbeit angekündigt werden muss? Wo ist das gesetzlich geregelt?

Gesetz/§ etc.

Vielen Dank für Eure Antwort!

4.42304

Community-Antworten (4)

K
Kulum

25.05.2010 um 20:07 Uhr

pauschal würde ich mal sagen: "kommt drauf an"

also wenn du jetzt auf n § wartest der da lautet: "sollte der ag zusätzliche arbeiten am we anordnen so muss er dies 5 tage vorher ankündigen...." wirst du wohl vergeblich warten. aber mehrarbeit unterliegt der mitbestimmung - br ist vorhanden gehe ich mal von aus. ich würde dann einfach mal wochenfrist unterstellen. wenn euch das nicht reicht vereinbart, bzw versucht das zu vereinbaren - durchdrücken is hier leider nicht, eine längere frist oder behaltet euch freiwilligkeit der an vor (so machen wir das eigentlich immer) oder handelt n ordentlichen zuschlag raus (jaja, ich weiß - tarifvertrag bla blub - mein seminarleiter nannte das immer "von hinten durch die brust ins auge") oder oder oder.

R
ridgeback

25.05.2010 um 20:44 Uhr

JackSparrow, die Ankündigungsfrist zur Ableistung von Überstunden/Mehrarbeit würde ich aus § 12 II TzBfG herleiten, unter Beachtung des MBR.

J
JackSparrow

25.05.2010 um 21:20 Uhr

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J
JackSparrow

25.05.2010 um 21:22 Uhr

Ist ja witzig!

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