Erstellt am 23.05.2010 um 23:29 Uhr von sueton
Hallo,schleswieger!Mitbestimmung;ja,selbstverständlich!Ist die Arbeit auch durch Eure Kollegen machbar,dann aber schnell den AG angesprochen!
Erstellt am 23.05.2010 um 23:44 Uhr von Kölner
@sueton
Wo siehst Du ein MBR?
Erstellt am 24.05.2010 um 00:13 Uhr von sueton
@kölner.Im §82 und 84 steckt m.E. viel Potential.
Erstellt am 24.05.2010 um 00:20 Uhr von rainerw
@sueton
.......in Arbeitverträgen auch. Hier wäre zunächst mal zu prüfen ob da was genaues wegen der Arbeitszeiten-oder Schichten drin steht.
Erstellt am 24.05.2010 um 00:26 Uhr von sueton
O.K.Nichts genaues weiß man nicht,aber zu hinterfragen wäre es doch wohl schon?
Erstellt am 24.05.2010 um 05:06 Uhr von Kölner
@sueton
§ 82 oder 84 BetrVG - arbeitsvertragliche Inhalte - Individualrecht - naja...
...schriebst Du nicht etwas von MBR's?
Erstellt am 24.05.2010 um 08:51 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Hmmm, ich weiß, das ist eigentlich ein anderer Fall, aber die Begründung läßt den Umkehrschlum IMHO dennoch zu:
BAG, 19.02.1991, 1 ABR 21/90 "...Die Interessen der AN hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit können durch das MBR des BR nach § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG ausreichend zur Geltung gebracht werden..."
Mir ist bewußt, dass es in dem Fall um etwas anderes geht, wie gesagt, sehe ich aber im Umkehrschluss auch in diesem hier vorliegenden Fall ein MBR des Gremiums
Erstellt am 24.05.2010 um 10:07 Uhr von Midnight
Und wenn man schlicht und ergreifen bei der Anhörung nach §99 BetrVG dankend ablehnt, wegen der Benachteiligung der AN im Betrieb,
was würde dann wohl geschehen?
Und den Hinweis von DJ auf den §87 BetrVG würde ich mir auch vornehmen.
Die Lage der Arbeitszeit ist mitbestimmungspflichtig.
Dann sollte man sie kippen und neu verhandeln.
Alles zusammen ein gewaltiger Ärger und Aufwand für den Arbeitgeber.
Wenn er darum bittet, warum nicht?
Erstellt am 24.05.2010 um 18:01 Uhr von Kölner
@DonJohnson
Ich habe kein Problem damit, wenn man über die AZ für ALLE (!) nach § 87 BetrVG argumentiert und verhandelt. Vielleicht ist auch der § 99 BetrVG zielführend.
Interessant ist allerdings, dass hier der gemeine AN in der Nacht arbeiten will (um die Zulage zu erhalten) und der AG bisher in der Nacht nur AÜGler eingesetzt hat.
Also?
Erstellt am 25.05.2010 um 13:47 Uhr von DonJohnson
Kölner
Für mich ist es nciht relevant, ob der AG bis bisher nur LeihAN eingesetzt hat. Die Frage ist letztendlich nur, ob es nur einen AN betrifft, der Nachtschicht arbeiten will und ob der BR sich in der Tat hier "einmischen" möchte. Ein MBR hat er aber in meinen Augen so oder so - ob er es nun ausübt oder nicht, ob es sinnig wäre oder nciht, war hier nicht die Frage...
Von daher kann ich nur sagen, dass ich sueton´s erste Antwort absolut richtig finde.