Mitarbeiterin hat 11 Tage Resturlaub aus 2009, beantragt diese in 2010 zu nehmen. Geht auch gem. TVöD, in besonderen Fällen auch sogar bis 31.05 zu übertragen. MA plant den Urlaub für Ende März, wird da aber krank und voraussichtlich bis zum 1.06.2010 weiter krank geschrieben. Verfällt der Urlaub? Personalleiter sagt ja.