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Kostenübernahme für defektes Firmenhandy

R
Rischy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein MA ist als Fahrer beschäftigt u. hat ein Firmenhandy. Das Handy ist Ihm aus der Tasche gefallen u. beschädigt worden. Nun wurde Ihm 30€ vom Lohn abgezogen. Der MA hat einmal eine Nutzungsvereinbahrung unterschrieben bei der Er im vollen umfang die Kosten übenehmen muss. Ist das so rechtens?

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Community-Antworten (1)

G
geploeg

21.05.2010 um 17:30 Uhr

Dies wird wohl voraussichtlich so nicht statthaft sein. Ob und wie hoch eine Kostenübernahme Seitens des Mitarbeiters ausfällt hängt unter anderem vom Grad der Fahrlässigkeit ab. Bei leichter Fahrlässigkeit ist eine Kostenübernahme durch den MA i.d.R. ausgeschlossen. Bei mittlerer Fahrlässigkeit kommt Kostenteilung in Frage bei Vorastz oder grober Fahrlässigkeit auch volle Kostenübernahme. Es hängt aber auch immer von der Höhe des tatsächlich für den AG verursachten Schadens ab und vom Einkommen des jeweiligen MA's. Grundsätzlich ist somit eine Kostenübernahme durch den MA möglich und rechtens. Zu klären ist dies aber immer im ganz konkreten Einzelfall. Ein Handy welches aus der Tasche fällt (sicherlich schon fast jedem Handybesitzer passiert) würde ich persönlich jetzt als leichte Fahrlässigkeit bezeichnen. Hängt aber auch davon ob welche konkreten Vorgaben Seitens des AG gemacht wurden wie und wo das Handy zu transportiren ist.

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