Aussendienst-Mitarbeiter - Wer entscheidet über Mitbestimmungsrecht?
Hallo,
immer wieder stellt sich für uns intern im BR die Frage, wann eine Änderung / Neuerung mitbestimmungspflichtig ist. Im konkreten Fall sollen Aussendienstmitarbeiter Ihre privaten Handyverträge (allerdings mit Kostenübernahme der Firma) in einen Firmenhandy-Pool-Vertrag überschreiben. Finanziell entsteht den Mitarbeitern keine finanzielle oder anderweitige Verschlechterung. Wir sind uns im BR uneins, ob dieses Thema im § 87 Nr. 1 abgedeckt ist
Danke schon jetzt für Eure Antworten
Michael
Community-Antworten (1)
18.07.2007 um 18:47 Uhr
Hallo Kampmann Der § 87 Abs. 1 Nr 1 regelt Ordnung und Verhalten im Betrieb. I.d. R. ist Mitbestimmung dann gegeben, wenn Kontrolle oder Nachteile für die Beschäftigten vorliegen könnte. Auch in diesem Fall ist zu hinterfragen: warum wird um gestellt und wo liegen evtl. „ neue Kontrollmöglichkeiten“ und Nachteile?
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