immer wieder stellt sich für uns intern im BR die Frage, wann eine Änderung / Neuerung mitbestimmungspflichtig ist. Im konkreten Fall sollen Aussendienstmitarbeiter Ihre privaten Handyverträge (allerdings mit Kostenübernahme der Firma) in einen Firmenhandy-Pool-Vertrag überschreiben. Finanziell entsteht den Mitarbeitern keine finanzielle oder anderweitige Verschlechterung. Wir sind uns im BR uneins, ob dieses Thema im § 87 Nr. 1 abgedeckt ist
Danke schon jetzt für Eure Antworten
Michael
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Außendienst
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