Die Anfrage beim Geschäftsführer, dem BR-Vorsitzenden ein Firmenhandy zur Verfügung zu stellen, wurde aus Kostengründen negativ beschieden.

Folgende Situation:
- IT-Branche
- ca. 200 Mitarbeiter in 2 Betriebstellen (ca. 500 Meter auseinander liegend, BR- und Ausschusssitzungen finden wechselweise in den beiden Betriebstellen statt)
- BR-Vorsitzender ist Mitglied im GBR und somit mind. einmal im Monat zu GBR-Sitzungen unterwegs (aktuell öfter wegen Verhandlungen iSd §111ff BetrVG)
- Firmenhandys sind ab Teamleiter aufwärts im Betrieb üblich

Primär geht es weniger darum, vom Firmenhandy aus anzurufen, als mehr um angerufen zu werden – also die Erreichbarkeit für die Belegschaft bzw. das Gremium, ohne gleich die private Handynummer im „Gießkannenprinzip“ verteilen zu müssen. Insofern wurde auch „nur“ ein „normales“ Handy beantragt und kein Smartphone oder Blackberry (beide Typen sind jedoch betriebsüblich).

Gibt es unter den o.a. Bedingungen eine rechtliche Grundlage für den Anspruch auf ein Firmenhandy?
Die Ergebnisse in Google gehen entweder
a) von einer anderen betrieblichen Situation aus
oder sind
b) 10 Jahre alt oder älter und somit nicht mit dem aktuellen Stand der Telekommunikation vergleichbar (Stichwort „Handyverbereitung in den Kinderschuhen“)