Erstellt am 21.05.2010 um 09:19 Uhr von rkoch
Grundsätzlich gibt der BRV die Erklärungen für den BR ab, insofern wärest Du nur Unterschriftsberechtigt wenn der BR Dir das entsprechend so zugesteht (Beschließt, das Du diese Unterschriften zu leisten hast).
In Bezug auf die Frage:
> wofür soll der gut sein?
bin ich 100% bei Dir. Mit der Zustimmung zur Kurzarbeit hat der BR IMHO auch beschlossen die damit verbundenen Formalitäten zu akzeptieren. Ein weiterer Beschluß erübrigt sich, es sei denn, die Anträge würden unwahre Angaben enthalten, denn mit Unterschrift des BR bestätigt dieser ja die wahrheitsgemäße Antragstellung. In diesem Fall sollte der BR über den Antrag beraten und mit der GF über die Inhalte diskutieren und ggf. die Unterschrift verweigern... Das ist ja eben der Sinn dieser Unterschrift.
Ob der BR grundsätzlich über alle Anträge beraten und beschließen will oder ob der BRV oder das Zuständige BRM ein eigenes Feststellungsrecht hat sollte der BR am besten bei der Einführung der Kurzarbeit bereits beschlossen haben - aber das könnt ihr auch noch nachholen. Insofern: Klärt die weitere Vorgehensweise unter Euch....
Erstellt am 21.05.2010 um 09:58 Uhr von Kulum
bitte bitte bitte - wenn in eurer Geschäftsordnung nichts anderes geschrieben steht oder der BR dich per Beschluss zur Unterschrift ermächtigt unterschreibst du gar nichts. Und erst recht nicht, wenn deine BRM´s das Papier nicht mal gesehen haben. Deine Unterschrift ist schlicht und ergreifend wertlos, auch wenn sie in diesem Fall ihren Zweck erfüllt hat. Das lernst du eigentlich alles direkt im ersten Teil des BetrVR Seminars.
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Hm, blöd - is schon alles gesagt. Eines neuen Beschlusses bedarf es auch meiner Ansicht nach nicht.