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Bäckerei - Änderung der Öffnungszeiten

S
schrägparker
Mrz 2021 bearbeitet

Der AG verlängert die Öffnungszeiten einer Bäckerei-Filiale von 6:30- auf 6:00-20:00, die Arbeitszeiten bleiben gleich, so dass die Mitarbeiter morgens eine halbe Stunde weniger Vorbereitungszeit haben. Wie kann der BR zumindest eine entsprechende Verlängerung der Arbeitszeit erwirken?

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Community-Antworten (7)

C
celestro

19.03.2021 um 15:23 Uhr

Der AG benötigt die Zustimmung des BR zu der Zeitänderung. Die könnte der BR durchaus vom Entgegenkommen abhängig machen.

U
UdoWoe

19.03.2021 um 15:41 Uhr

Wieso soll die Arbeitszeit verlängert werden? Aus welchem Grund? Das kann ich nicht daraus lesen. Der MA hat einen Arbeitsvertrag indem seine zu leistende Arbeitszeit festgeschrieben ist. Wenn nun der AG die Öffnungszeiten verlängert, dann ist der BR, sofern vorhanden, nur bei der Verschiebung der Arbeitszeit mit im Boot. D.h., wenn der AN morgens eine halbe Stunde früher kommen muß um die Vorbereitungen zu erledigen, dann geht er früher nach Hause. Das früher kommen muß mit dem BR besprochen werden. Oder habe ich da was falsch verstanden oder sogar überlesen?

R
RudiRadeberger

19.03.2021 um 15:46 Uhr

So sehe ich das auch. Der AG ändert die Öffnungszeiten, nicht die Arbeitszeiten.

Das ändert sich aber vielleicht noch, wenn er erkennt dass der Laden mit verkürzter Vorbereitungszeit Scheiße aussieht.

K
Kjarrigan

19.03.2021 um 15:53 Uhr

"Der AG benötigt die Zustimmung des BR zu der Zeitänderung."

Nein benötigt er nicht. Die Öffnungszeiten eines Ladens unterliegt der freien unternehmerischen Entscheidung - kein MBR.

§ 87 Abs. 1 Nr. 2: Der BR hat mitzubestimmen - Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage

Lt Sachverhalt Schilderung beginnt die AZ aber bereits vorher z.B. Beginn der AZ 5:30 - xx Ladenöffnung 6:30 jetzt 06:00 Uhr - keine Änderung des Beginns der Ladenzeit, der MA hat nur nicht mehr 60 min Vorbereitungszeit sondern nur noch 30 Die Abendschicht identisch. Die Dauer der wöchentlichen AZ bleibt gleich.

S
schrägparker

19.03.2021 um 16:02 Uhr

Ich habe jetzt verstanden, der AG darf ohne Beteiligung des BR und ohne Begründung die Öffnungszeiten ändern, wenn die Arbeitszeiten unverändert bleiben. Will er die Arbeitszeiten ändern/verschieben, braucht er die Zustimmung des BR. Problem für die Mitarbeiter ist nun, dass sie morgens eine halbe Stunde weniger Vorbereitungszeit haben, da der Schichtbeginn unverändert ist und so die vorbereitenden Arbeiten nicht in der gewohnten Qualität geschafft werden, schlimmstenfalls bei Öffnung "der Laden Scheiße aussieht", wie Rudi schrieb. Also ist es reines Verhandlungsgeschick, den AG zu einem früheren Schichtbeginn zu bewegen, bzw. er sieht nach einer Weile, dass es so nicht funktioniert.

C
celestro

19.03.2021 um 16:13 Uhr

"Nein benötigt er nicht. Die Öffnungszeiten eines Ladens unterliegt der freien unternehmerischen Entscheidung - kein MBR."

Da hast Du natürlich völlig recht. Danke für die Korrektur.

K
kratzbürste

19.03.2021 um 17:59 Uhr

Dann ist der Laden eben nur zur Hälfte fertig vorbereitet. Lasst euch nicht ins Hamsterrad jagen. Wenn ihr unter Beweis stellt, dass ihr es auch in 30 Minuten schafft, erreicht ihr nur eins: Der AG sagt: " geht doch...."

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